52003DC0211

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Einrichtung eines Europäischen wasserfonds /* KOM/2003/0211 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Einrichtung eines Europäischen wasserfonds

1. HINTERGRUND

Wasser spielt für das Überleben und die menschliche Entwicklung auf dieser Erde eine zentrale Rolle. In Afrika haben 40 % der Bevölkerung keinen Zugang zu Trinkwasser und die Zahl derer ohne ordentliche Abwasserentsorgung liegt sogar noch höher.

Wasser ist von entscheidender Bedeutung für die menschliche Gesundheit, für eine nachhaltige ländliche Entwicklung, für die Ernährungssicherheit (70% des Wassers wird von der Landwirtschaft verbraucht), für den Umweltschutz (Wasser verschmutzung und falsche Ressourcenbewirtschaftung höhlen die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten aus), für Gleichstellungsfragen und die Bewirtschaftung der Bodenressourcen. Wasser ist somit ein zentrales Thema im Rahmen der Armutsverringerung, der nachhaltigen Entwicklung und der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.

Mit der aktuellen Reform der EU-Wasserpolitik und der neuen Wasserrahmen-richtlinie verfügt die EU über eine der fortschrittlichsten Wasserpolitiken weltweit und kann mit erheblicher Erfahrung und Sachkenntnis aufwarten.

Im Mai 2002 wurde mit einer Entschließung des Rates die "Mitteilung über Wasserbewirtschaftung in der Politik von Entwicklungsländern" angenommen, in der die Notwendigkeit hervorgehoben wurde, das Thema "nachhaltige Wasserbewirtschaftung" in nationale und regionale Entwicklungsstrategien einzubeziehen und Partnerländer bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen zu unterstützen.

Die beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung auf den Weg gebrachte EU-Wasserinitiative wirkt als Katalysator und ist Grundlage für künftige Maßnahmen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Bereich Wasser versorgung und Abwasserentsorgung. Dies lässt sich erreichen durch die Förderung verantwortungsvollen Regierens, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen (was eine solide Bewirtschaftung des Wassers für die Agrarproduktion einschließt), durch Forschung und Weitergabe von Wissen, durch verstärkte Koordinierung und engere Partnerschaften. Präsident Prodi, Premierminister Rasmussen und die afrikanischen Staatsoberhäupter unterzeichneten in Johannesburg eine neue strategische Partnerschaft über Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zwischen der EU und Afrika.

Zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung müssen aus öffentlichen und privaten, lokalen und internationalen Quellen erhebliche Mittel bereitgestellt und neue innovative Finanzierungsmechanismen eingerichtet werden. Dies ist eine der Schlussfolgerungen der finanziellen Analyse der EU-Wasserinitiative, die auch im Globalen Panel über die Finanzierung von Wasserinfrastruktur (Camdessus-Bericht) hervorgehoben wurde. In dem Bericht, der insbesondere die Bedeutung der Problematik und die Dringlichkeit, Maßnahmen zur deren Bekämpfung zu ergreifen hervorhebt, heißt es: "...es ist in etwa eine Verdoppelung der Mittel nötig und diese Aufstockung ist von allen Quellen zu tragen".

Das dritte Weltwasserforum in Kyoto (16.-23. März 2003) hat die Notwendigkeit, sich dieser bedeutenden Herausforderung zu stellen, nochmals bekräftigt. Es führte jedoch zu enttäuschenden Ergebnissen, weil den verschiedenen Akteuren (öffentlichen, privaten und NRO) untereinander das Vertrauen fehlte und ihre jeweiligen Rolle nicht eindeutig festgelegt war. Des Weiteren fällte das Forum keinen wichtigen Beschluss im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Mitteln für Investitionen im Wassersektor.

2. GRÜNDE FÜR DIE EINRICHTUNG EINES FONDS

Wie im Camdessus-Bericht hervorgehoben, ist die Bereitstellung umfangreicher Mitteln die zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Es hat sich gezeigt, dass die bisher bereitgestellten Mittel nicht für die Investitionen ausreichen, die nötig sind, um dieses Ziel zu verwirklichen und dass es dringend neuer innovativer Finanzierungsmechanismen bedarf, um weitere private Investitionen anzuziehen.

Die Einrichtung eines besonderes Fonds für Wasser könnte einen erheblichen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten, denn sie würde die Erschließung von Mitteln aus einem breiten Spektrum an Quellen erleichtern. Als oberste Priorität hätte sich der Fonds der Verwirklichung der Ziele im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Rahmen der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu widmen und würde diese zusammen mit anderen EU-Finanzquellen kofinanzieren.

Die Bereitstellung von Mitteln in entsprechenden Umfang sollte außerdem Folgendes einschließen:

- Eine optimale Kofinanzierung aus verschiedenen Quellen (in-/ausländische, private/öffentliche) unter Berücksichtigung ihre jeweiligen Stärken und Schwächen.

- Nutzung von Techniken des Finanz-Engineering, darunter die Einführung neuer Instrumente, mit denen sich Mittel aus einem breiten Spektrum an Quellen sichern und erschließen lassen; dabei sind die Grundsätze der Transparenz, der Verantwortlichkeit und der Angemessenheit im jeweiligen sozioökonomischen Umfeld zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel könnte geprüft werden, ob unter Wahrung der für den EEF geltenden Rechtsgrundlage auf die im Rahmen des Cotonou-Abkommens vorgesehene, an Bedingungen geknüpfte Reserve in Höhe von einer Milliarde Euro zurückgegriffen werden kann. Dabei ist gebührend zu berücksichtigen, dass die notwendigen Verfahrensschritte eingehalten und möglicherweise Rechtsvorschriften geändert werden müssen, um die Nutzung der Reserve zu diesem Zweck zu ermöglichen.

Den Regierungen der AKP-Länder würde in Zusammenarbeit mit der EIB und anderen öffentlichen Finanzinstitutionen der EU eine Kofinanzierung angeboten, an der sich gegebenenfalls private/öffentliche Akteure aus diesen Ländern oder aus der EU beteiligen. In diesem Zusammenhang können zivilgesellschaftliche Organisationen aus der EU gerade für Projekte an der Basis eine wichtige Rolle spielen. Der Zugang zu Kofinanzierung aus dem Fonds könnte auf andere internationale Finanzinstitutionen und insbesondere auf die Afrikanische Entwicklungsbank und die Weltbankgruppe (einschließlich die IFC und die Multinationale Agentur für Investitionsgarantie) erweitert werden.

3. AUFGABEN DES FONDS

Derzeit gibt es verschiedene Initiativen zur Finanzierung von Beratungs- und anderen Maßnahmen zur Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften in einzelnen oder mehreren Ländern. Der vorgeschlagene EU-Wasserfonds soll zu diesen bestehenden Initiativen nicht in Konkurrenz treten und seine Mittel sollen nicht in die Finanzierung von Entwicklungen im Privatsektor geleitet werden, bei denen die Investitionen eine vernünftige Rendite abwerfen. In erster Linie soll der Fonds Mittel zu Vorzugsbedingungen bereitstellen - bei denen naturgemäß eine höhere Hebelwirkung erzielt wird als bei der Vergabe von Darlehen -, die zu anderen EU- und internationalen Finanzinstrumenten hinzutreten würden.

Die wichtigste Aufgabe des Fonds besteht darin, einerseits als Katalysator zu wirken (Förderung von Initiativen, Bereitstellung für Informationen, Funktion als Clearing-Stelle, Aufbau von Forschungs- und Managementkapazitäten in den AKP-Ländern) und andererseits als Instrument, das die zur Finanzierung nachhaltiger Projekte und Maßnahmen fehlenden Beträge beisteuert. Im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gibt es viele Pläne und Vorschläge, von denen der Großteil, wie im Camdessus-Bericht erwähnt, nicht verwirklicht werden kann, weil die bestehenden Instrumente nicht flexibel genug sind. Der vorgeschlagene EU-Fonds sollte in der Lage sein, eine äußerst flexible Antwort auf ein breites Spektrum an Gegebenheiten zu liefern.

Der Fonds soll sich der Verwirklichung der Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung und der Millenniums-Entwicklungsziele widmen und seine Maßnahmen auf Länder konzentrieren, in denen eine solide nationale Wasserpolitik vorhanden ist oder die sich entschieden für die Entwicklung einer solchen einsetzen, und sich dabei auf die Prinzipien des verantwortungsvollen Regierens stützen, sowie auf Länder, in denen die Ausgabenpriorität im sozialen Sektor liegt. Zudem soll er im Rahmen des Prozesses der Strategien zur Armutsverringerung (PRSP) die entsprechenden Indikatoren festlegen. Ländern, die diese Kriterien nicht erfuellen, soll im Rahmen von Projekten zum Aufbau von Kapazitäten geholfen werden, eine nationale Politik und entsprechende Indikatoren zu formulieren.

In diesem Zusammenhang sollen sich die Maßnahmen des Fonds aus dem Wissen speisen, das im Rahmen der europäischen und internationalen Wasserforschung und wissenschaftlichen Zusammenarbeit hervorgebracht wurde. Forschung hat die wichtige Aufgabe, für die Formulierung innovativer Strategien und Umsetzungsinstrumente wissensgestützte Konzepte zur Verfügung zu stellen, die sich auf verschiedene Ebenen erstrecken, von der Reform der Institutionen, der sozioökonomischen Analyse, der integrierten Wasserplanung und -bewirtschaftung bis hin zur Weitergabe geeigneter Technologien.

Der Fonds könnte sich auf eine breite Maßnahmenpalette erstrecken, sollte sich aber hauptsächlich konzentrieren auf die:

* Kofinanzierung von Investitionen mit lokalen Behörden und Finanzinstitutionen

Viele große Wasserprojekte zahlen sich erst über einen langen Zeitraum hinweg aus und weisen hohe Risiken auf, was deren Finanzierung für Banken oder sogar für die internationalen Finanzinstitutionen unattraktiv macht. Der Fonds soll Zuschüsse bereitstellen, die zu lokalen Mitteln und den Mitteln aus internationalen Quellen zur Finanzierung der Anschubinvestitionen hinzutreten. Die beiden wichtigsten einheimischen Finanzressourcen sind:

- Verbraucher: Die Nutzergebühren (die nach Maßgabe der Zahlungsfähigkeit der Bevölkerung festgelegt werden und die Bedürfnisse der Armen berücksichtigen) sollten zumindest die operativen Kosten und die wichtigsten Instandhaltungskosten decken. Teil der Lösung könnte die Einrichtung eines Systems der Quersubventionierung von Gebühren sein;

- Steuerzahler: Sie sollten entsprechend der öffentlichen Finanz- und Schuldenlage der staatlichen und halbstaatlichen Empfängerbehörden beitragen.

Eine wirksame Verwaltung des Fonds setzt ein geeignetes "Finanz-Engineering" voraus, das für die größtmögliche Hebelwirkung der Zuschussfinanzierung und die optimale Deckung des Bedarfs der (armen) Verbraucher sorgt.

Durch den Fonds sollen in erster Linie Investitionen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finanziert werden. Diese Projekte sollen im Zusammenhang mit einer integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Flusseinzugsgebieten umgesetzt werden. Ferner könnte der Fonds Projekte im Rahmen der Entwicklung grenzüberschreitender Flusseinzugsgebiete finanzieren.

* Stärkung der von der EIB verwalteten "Investitionsfazilität" des 9. EEF

Die "Investitionsfazilität" (IF) ist das geeignete Förderinstrument für Projekte, die private gewerbliche (öffentliche/private) Beteiligte oder andere Formen privater Maßnahmen einschließen. Es sollten Finanzinstrumente bereitgestellt werden, die die Arbeit der Wirtschaftsbeteiligten aus der EU erleichtern wie etwa Garantien, Risikoversicherungen, zinsgünstige Kredite usw. Die IF ist für die EIB sowie für andere öffentlichen Finanzinstitutionen aus der EU zugänglich und sollte die Kofinanzierung und Komplementarität zwischen diese verschiedenen Finanzierungsquellen und mit dem Fonds fördern.

* Kofinanzierung und Aufbau von Kapazitäten für lokale Projekte

Neben der Finanzierung von sektorbezogenen Projekten und Großprojekten sollten Mittel für lokale Maßnahmen vorgesehen werden, die von den lokalen Behörden und/oder Organisationen an der Basis umgesetzt werden, etwa in Zusammenarbeit mit NRO aus der EU. In armen Ländern bedarf das Partnerschaftskonzept einer starken Unterstützung seitens der Zivilgesellschaft, so dass auch auf dieser Ebene Kapazitäten aufgebaut werden müssen.

* Alle Formen technischer Hilfe und Mechanismen für den längerfristigen Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der Entwicklung von Maßnahmen, die zur institutionellen, ökologischen, sozialen und finanziellen Nachhaltigkeit des Sektors beitragen und die Informationssysteme verbessern. Dazu zählen die

(1) Entwicklung einer Wasserpolitik, die zur Reform des Sektors führt

Technische Hilfe könnte bereitgestellt werden für die Regierungen, die versuchen, eine integrierte Politik der Wasserressourcenbewirtschaftung zu verfolgen und Wasserstrategien umzusetzen, die nicht nur die ökologische Integrität ihrer Wasserressourcen schützen und bewahren, sondern auch mit ihren Strategien zur Armutsverringerung in Einklang stehen.

(2) Stärkung und Reform der Verwaltung der Wasserversorgungsunternehmen

Technische Hilfe könnte bereitgestellt werden für die Verbesserung der Verwaltungskapazität von mit Wasserfragen betrauten Institutionen auf Regierungsebene und auf lokaler Ebene. Das schließt Ausbildungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich und Maßnahmen zum Institutionenaufbau für die Regulierungsbehörden ein.

(3) Bewirtschaftung grenzüberschreitender Wasserläufe

Technische Hilfe könnte bereitgestellt werden, um Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete bei großen grenzüberschreitenden Wasserläufen und die notwendigen internationalen Abkommen zu entwickeln und zudem lokale/regionale Kapazitäten der AKP-Institutionen durch Investitionen in wasserbezogene Forschung und Verwaltungskapazitäten aufzubauen.

4. VERWALTUNG DES FONDS

Bei der Nutzung des einzurichtenden Fonds sollte der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Finanzierungsbeschlüsse nach Maßgabe der Qualität der eingegangenen Projektvorschläge gefällt werden und nicht auf Grundlage vorher festgelegter nationaler Mittelzuweisungen. Angesichts der Herkunft der Mittel (EEF) muss von Beginn an klar sein, dass das Geld nur in AKP-Ländern ausgegeben werden kann.

Für die Konzipierung der Projekte und die technische Umsetzung der Investitionsprojekte sollten die internationalen, nationalen und lokalen Behörden und die kofinanzierenden (EU-)Institutionen zuständig sein. Die "Verwaltungsstruktur" des Fonds sollte diesen Grundsatz widerspiegeln und aus diesem Grund schlank und flexibel sein. Zugleich sollte sie sich an solide Grundsätze der Transparenz und der Verantwortlichkeit halten. Sie sollte sich auf die strategische Auswahl der zu finanzierenden Projekte sowie auf die allgemeine Überwachung der Verwendung des Fonds konzentrieren. Die Verwaltung des Fonds sollte in der Lage sein, eng mit den Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten, dabei jedoch sorgfältig darauf achten, wie sich durch den Einsatz der Zuschusskomponente eine größtmögliche Hebelwirkung im Hinblick auf andere Finanzierungsarten, die bereitgestellt werden können, erzielen lässt.

Um den Schwerpunkt weiter auf die Probleme Afrikas zu legen und eine privilegierte Beziehung mit den afrikanischen Institutionen zu gewährleisten, sollte zwischen der Verwaltung des EU-Wasserfonds und der Afrikanischen Entwicklungsbank, der AU, der NEPAD, dem Afrikanischen Ministerrat für Wasser, der Afrikanischen Wasserfazilität und Afrikanischen Experten allgemein eine enge Verbindung hergestellt werden. Ähnliche Verbindungen werden zu den Regionen im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean geknüpft.

Sobald der Grundsatzbeschluss gefällt und die Finanzierungsquelle im Rahmen des EEF geklärt und gesichert ist, sollte im Rahmen der geltenden Finanzregelung eine geeignete Umsetzungsmethode gefunden werden, um die obengenannten Ziele zu erreichen. Dafür stehen gemäß Artikel 14 und 15 der Finanzregelung des EEF und in den einschlägigen Bestimmungen in den Rechtsgrundlagen des EEF verschiedene Optionen zur Verfügung.

Die Errichtung einer Exekutivagentur, die in den oben genannten Artikeln der EEF-Finanzregelung erwähnt wird, könnte ein geeigneter Weg zur Verwaltung des neuen Fonds sein. Ihre Nutzung im Rahmen des EEF jedoch wäre gemäß Artikel 15 der EEF-Finanzregelung und der Verordnung des Rates Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung der Bedingungen für die Nutzung von Exekutivagenturen sehr sorgfältig zu prüfen.

5. RECHTSRAHMEN

Zur Finanzierung des EU-Wasserfonds soll die an Bedingungen geknüpfte Milliarde Euro, die in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Finanzprotokolls zum Cotonou-Abkommen vom Dezember 2000 vorgesehen ist, herangezogen werden.

Für den Erfolg dieses Vorschlags sind auf höchster politischer Ebene Engagement und Unterstützung seitens der EU und der AKP-Staaten nötig, damit insbesondere folgende Probleme angegangen werden können:

Derzeit hängt die Nutzung der Reserve von einer Halbzeitbewertung der gesamten Leistungsfähigkeit und Umsetzung ab. Vorgesehen ist, dass der Rat nach einer Bewertung des Grades der Verwirklichung der Verpflichtungen und der Abwicklung der Auszahlungen im Jahr 2004 gemäß dem Finanzprotokoll zum Cotonou-Abkommen über die Freigabe der an Bedingungen geknüpften Milliarde Euro beschließt.

Im Internen Abkommens für den 9. EEF (Artikel 2 Absatz 2) heißt es, dass dies auf Vorschlag der Kommission geschieht. Die Kommission hat vor, diesen Vorschlag rechtzeitig vorzulegen, so dass die Mittelfreigabe Anfang 2004 erfolgen kann.

Unter Achtung des im Cotonou-Abkommen festgelegten Grundsatzes der Eigenverantwortung und der Partnerschaft sollte mit der AKP-Gruppe ein Meinungsaustausch über die möglich Verwendung der an Bedingungen geknüpften Milliarde Euro stattfinden. Die Tagung des Gemischten Rates vom Mai 2003 bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit für einen solchen Meinungsaustausch, da auf ihrer Tagesordnung die Folgemaßnahmen zu Johannesburg und Monterrey stehen. Auf diesen Meinungsaustausch hin ist ein Beschluss des AKP-EG-Ministerrates über die Verwendung der an Bedingungen geknüpften Milliarde notwendig.

Gemäß dem Finanzprotokoll wird die an Bedingungen geknüpfte Milliarde bei ihrer Freigabe gleichmäßig auf drei Mittelzuweisungen aufgeteilt (die Mittelzuweisung für langfristige Entwicklung, die Mittelzuweisung für regionale Zusammenarbeit und die Investitionsfazilität). Im Rahmen der Mittelzuweisung für regionale Zusammenarbeit ist die Lage einfach, denn die Gemeinschaft ist hier befugt, der jeweiligen AKP-Region das Volumen der Mittel für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Ländern mitzuteilen. Was die Investitionsfazilität betrifft, so gelten keine größeren Auflagen, solange die Vorschläge in Einklang mit den Bedingungen für Darlehen im Rahmen der Fazilität stehen. Die Mittel aus der langfristigen Zuweisung jedoch sollen als Zuzahlung zu den Nationalen Richtprogramme eingesetzt werden.

Damit die Mittel auf Grundlage der Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen und der Eigenverantwortung sowie des Engagements der beteiligten Interessenträger und nicht nach einem vorher festgelegten Verteilungsschlüssel verwendet werden, sollte mit den AKP-Partnern vereinbart werden, dass ein flexibleres Konzept nötig ist, das vom Gemischten EU-AKP-Rat gebilligt werden sollte.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Bereitstellung umfangreicher Mittel ist ein zentraler Faktor für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung. Damit dieser Herausforderung in wirksamer Weise begegnet werden kann, sind flexible Maßnahmen erforderlich. Flexibilität ist nötig, um sicherzustellen, dass der vorgeschlagene Fonds zu einem wirksamen Mechanismus wird, mit dem sich die an Bedingungen geknüpfte Milliarde Euro auf innovative Weise für ein prioritäres Ziel nutzen lässt.

Die Einrichtung eines EU-Wasserfonds trägt zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bei, die Anzahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung bis 2015 zu halbieren.

Die Kommission schlägt daher vor:

* die in dieser Mitteilung vorgelegten Empfehlungen zu billigen;

* die Freigabe der an Bedingungen geknüpften Milliarde Euro zu erwägen, um einen Beschluss Anfang 2004 zu ermöglichen;

* in Zusammenarbeit der EU mit den AKP-Partnern, den Beschluss des Gemischten AKP-Rates über die Verwendung der an Bedingungen geknüpften Milliarde Euro aus dem EEF zur Finanzierung eines EU-Wasserfonds auf Grundlage des in dieser Mitteilung vorgestellten Konzepts vorzubereiten;

* auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Optionen zu prüfen, welche Umsetzungsmethode für einen möglichen Wasserfonds am geeignetsten ist, zum Beispiel auch die einer eventuellen Exekutivagentur.

ANHANG

GESETZGEBUNGSJAHRESABSCHLUSS

Politische(r) Bereich(e): Entwicklung und Beziehungen zu AKP-Staaten

Aktivität(en): Entwicklungszusammenarbeitspolitik und sektorale Strategien

Titel der Aktion:

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament

ueber die Einrichtung eines EU-Wasserfonds

1. HAUSHALTSLINIE(N) + ÜBERSCHRIFT(EN)

Nicht anwendbar, da eine Finanzierung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds vorgeschlagen wird.

Diese Kommunikation hat keine direkten Folgen auf menschliche und administrative Ressourcen in dieser Phase.

2. GESAMTZAHLEN

Nicht anwendbar. Siehe oben.

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 14 und 15 der Haushaltsordnung des 9. EEF.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Interventionsbedarf der Gemeinschaft

5.1.1. Verfolgte Ziele

Aufstellung eines EU-Wasserfonds für AKP-Länder unter Anwendung der im Cotonou Abkommen vorgesehenen, bedingten Milliarde Euro, zwecks Kofinanzierung im Zusammenhang mit anderen EU-Finanzierungsquellen auf Prioritätsbasis.

Dieser Fonds wird zur Erreichung von Millenniumsentwicklungszielen im Bereich der Wasserver- und entsorgung beitragen.

5.3. Durchführungsmethoden

Durchführungsoptionen, einschließlich der Gründung einer durchführenden Agentur werden untersucht.