Radverkehr fördern mit System

Die Einreichfrist endete mit 29. Februar 2024. Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten folgen in Kürze und werden hier veröffentlicht.

Der aktuelle klimaaktiv mobil Förderleitfaden "Aktionsprogramm  Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement" bietet attraktive Förderungen. Die Schaffung neuer Infrastruktur für den Fußverkehr und den Radverkehr – von kleinen, lokalen Radprojekten über kombinierte Fuß- und Radinfrastruktur bis hin zu mehrjährigen regionalen Radnetzausbauprogrammen und Radschnellverbindungen – wird  unterstützt. Fördereinreichungen sind in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln bis Ende Februar 2024 möglich.

Tipp: Förderungen von klimaaktiv mobil sind auch mit Landesförderungen kombinierbar sowie mit den Förderungen des Kommunalen Investitionspaketes (KIG). Kostenfreie Förderberatung bieten die klimaaktiv mobil Beratungsprogramme.

Sie wollen die Bedingungen fürs Radfahren verbessern?

Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Forcierung des Radverkehrs von Betrieben, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen sowie öffentlichen Gebietskörperschaften, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen:

  • Verbesserung der Rad- und Fußinfrastruktur und Begleitmaßnahmen wie Informationssysteme, Bodenmarkierungen und Dauerzählstellen
  • Radabstellablagen, auch mit E-Ladestation
  • Anschaffung von (E-)Transportfahrrädern sowie erstmals (E-)Falträdern (auch durch Privatpersonen)
  • Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und insbesondere Jobrad-Modelle
  • betriebliche Radverleihsysteme
  • Informationskampagnen und Bewusstseinsbildung

Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken. Unsere Expertinnen und Experten beraten über das klimaaktiv mobil Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Fördereinreichung.

Radln mit Rückenwind

Die Anschaffung von (E-)Transporträdern, (E-)Falträdern sowie E-Fahrrädern (mindestens 5 Stück) durch Betriebe, Vereine und Gemeinden wird pauschal gefördert. Die Förderung beträgt 850 Euro für (E-)Transporträder, 450 Euro für (E-Falträder) und  250 Euro für E-Fahrräder. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Jobrad-Modellen.

Voraussetzungen sind (i) die nachweisliche Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, (ii) ein zusätzlicher Kostenbeitrag des Sportfachhandels von 150 Euro je Fahrrad und ein kostenloser großer Fahrradservice oder eine Garantieverlängerung sowie (iii) dass bestimmte technische Eigenschaften eingehalten werden - eine Übersicht der in jedem Fall förderbaren (E-)Falträder und (E-)Transporträder wird von der KPC bereitgestellt. Die Förderung ist auf 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt. Hier: Zur Fördereinreichung

Privatpersonen können ebenfalls eine Förderung des Kaufs eines (E-)Faltrades und (E-)Transportrads beantragen. Bei (E-)Falträdern ist die zusätzliche Fördervoraussetzung der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Beispiele sind das Klimaticket oder die Jahreskarte eines Verkehrsverbundes. Hier: Zur Fördereinreichung

Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme

klimaaktiv mobil unterstützt öffentliche Gebietskörperschaften bei der Konzeption und Fördereinreichung von Radschnellverbindungen und mehrjährigen Radnetzausbauprogrammen. Die Förderungen sind sehr attraktiv und betragen beispielsweise bei Radschnellverbindungen bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.

Die Fördergegenstände und die jeweiligen Förderhöhen hängen vom spezifischen Projekt ab. Die Fördereinreichung muss in jedem Fall vor der Projektumsetzung erfolgen. Das klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Städte, Gemeinden und Regionen begleitet Sie kostenfrei und kompetent bei der Projektentwicklung und Fördereinreichung - damit Sie für Ihr Projekt die richtige Förderung erhalten.

Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.at/radfinfrastruktur

Förderpauschale Nachrüstung Fahrradparken

Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden oder Vereine können eine Förderung für die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden, beantragen. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der letztgültige Baubescheid für das Gebäude vor dem Jahr 2012 ausgestellt wurde.

Die Förderung beträgt pro Abstellplatz 400 Euro bzw. 700 Euro in Verbindung mit einem E-Ladepunkt und ist auf 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, jedoch max. neun Monate nach Rechnungslegung. Weitere Informationen: umweltfoerderung.at/fahrradparken

Veröffentlicht am 19.04.2023