Frachtbegrenzung für Emissionen aus der MBA Kurzgutachten
In der MBA-Richtlinie (2002) wurde zur Begrenzung von Abluftemissionen aus MBA-Anlagen eine Frachtenregelung für organische Stoffe bezogen auf den Gesamtinput in die Anlage festgelegt. Diese unterscheidet sich von der in Deutschland verbindlich einzuhaltenden Frachtenregelung der 30. BImSchV (2001) nur durch einen höheren Grenzwert (100 g/t Input anstelle 55 g/t Input), wird in Österreich allerdings bisher nicht konsequent umgesetzt.
In der vom Bundesministerium beauftragten Studie erfolgt eine nähere Betrachtung dieser Frachtenregelungen. An Hand von Betriebserfahrungen bei deutschen MBA-Anlagen werden die Auswirkungen der Frachtenregelung der 30. BImSchV auf die Abluftkonzepte sowie – damit einhergehend – auf den ArbeitnehmerInnenschutz und den Korrosionsschutz im Betrieb der Anlagen aufgezeigt. Zugleich werden Ansätze zur Weiterentwicklung des Abluftkonzeptes präsentiert und mögliche Alternativen zu den bestehenden Frachtenregelungen vorgestellt.
Die durchschnittlichen Abluftmengen und die aus jahrelangen kontinuierlichen Messungen in Deutschland bekannten Emissionsfrachten und –konzentrationen werden dargestellt und die Übertragbarkeit der aufgezeigten Betriebserfahrungen und des vorgestellten neuen Abluftkonzeptes auf die Verhältnisse in Österreich überprüft. An Hand von Praxisdaten von MBA-Anlagenkonzepten mit unterschiedlichen Betriebsweisen sowie ergänzenden theoretischen Ansätzen werden die mit verschiedenen Abluftreinigungsverfahren (regenerativer thermischer Oxidation, Biofilter und deren Kombination) erreichbaren Emissionsfrachten abgeschätzt und hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß MBA-Richtlinie oder 30. BImSchV bewertet. Auswirkungen einer Vergärungsstufe auf die Abluftkonzepte der MBA-Anlagen sowie die Emissionsfrachten und –konzentrationen werden ebenfalls beschrieben.
In einer ergänzenden Beilage erfolgt eine Abschätzung der Klimarelevanz der einzelnen Anlagenkonzepte in Form einer vereinfachten Klimabilanzierung. Neben den auf tatsächlichen Emissionsmessungen beruhenden Anlagenvarianten werden dabei auch theoretische Fallbeispiele betrachtet.