Nachgeordnete Dienststellen

Die Durchführung der Aufgaben des Bundes obliegt den Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen. Ein Ministerium und dessen nachgeordnete Dienststellen bilden zusammen das jeweilige Ressort. In den nachgeordneten Dienststellen erfolgt der Vollzug von Gesetzen und Verordnungen und die Erbringung von (Dienst-) Leistungen.