Österreichische Stellungnahme zum ergänzenden delegierten Rechtsakt der Taxonomie-Verordnung
Am 31. Dezember 2021 übermittelte die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung den Entwurf eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2021/2178. Dieser Entwurf sieht vor, dass folgende Wirtschaftstätigkeiten unter Einhaltung der im Entwurf dargestellten Kriterien als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung gelten sollen:
- Forschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz von innovativen Nukleartechnologien
- der Bau und der sichere Betrieb von neuen Kernkraftwerken
- die Stromproduktion durch bestehende Kernanlagen
- die Stromproduktion aus fossilen, gasförmigen Brennstoffen
- Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
- Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem
Österreich hat mit beiliegendem Dokument zu diesem Entwurf im Rahmen der Mitgliedstaaten Expert:innen Gruppe Stellung genommen.