Österreichische Stellungnahme zum ergänzenden delegierten Rechtsakt der Taxonomie-Verordnung

Am 31. Dezember 2021 übermittelte die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung den Entwurf eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2021/2178. Dieser Entwurf sieht vor, dass folgende Wirtschaftstätigkeiten unter Einhaltung der im Entwurf dargestellten Kriterien als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-Verordnung gelten sollen:

  • Forschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz von innovativen Nukleartechnologien
  • der Bau und der sichere Betrieb von neuen Kernkraftwerken
  • die Stromproduktion durch bestehende Kernanlagen
  • die Stromproduktion aus fossilen, gasförmigen Brennstoffen
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem

Österreich hat mit beiliegendem Dokument zu diesem Entwurf im Rahmen der Mitgliedstaaten Expert:innen Gruppe Stellung genommen.

Stellungnahme zur Taxonomie-Verordnung (PDF, 686 KB)