FAQ  Fragen und Antworten zur Green Finance Alliance

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Sie haben Großes vor und wollen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten? Selbstverständlich tauchen dabei immer wieder Fragen auf, auf die Sie Antworten benötigen. Hier finden ESG-Beauftragte, Sustainable Finance Expertinnen und Experten, Journalist:innen sowie an der Green Finance Alliance interessierte Stakeholder Fragen und Antworten zu den Themen Kriterien und Ziele, Mitgliedschaft, Chancen und Herausforderungen sowie Einbettung in die Regulatorik.

Top 5 Fragen zur Green Finance Alliance

Es gibt ein jährliches Monitoring, bei dem die Erfüllung der Kriterien von der Koordinierungsstelle überprüft wird. Wenn Sie bestimmte Kriterien nicht vollständig erfüllen können, dann sind die dafür ausschlaggebenden Gründe im jährlichen Reporting anzuführen („Comply or Explain“). Die Konsequenz für punktuelle Abweichungen können entsprechende Nachbesserungsaufträge sein, die ausschließlich an Sie kommuniziert werden. Innerhalb einer festgesetzten Frist können Sie daher die Vorgabe nachholen. 

Das jährliche Reporting & Monitoring ist für die Mitglieder im Normalfall mit einem sehr überschaubaren zeitlichen Aufwand verbunden. Sie erhalten am Jahresanfang jeweils einen sehr einfach gehaltenen Fragebogen und haben einen Monat Zeit, um ihn auszufüllen. Anschließend evaluiert die Koordinierungsstelle (Umweltbundesamt) Ihre Angaben und erstellt ein Evaluierungsergebnis. Dieses dient dann dem Lenkungsgremium als Entscheidungsgrundlage. Solange das Gesamtbild der Evaluierung positiv ist, wird das Lenkungsgremium grünes Licht geben. Möglicherweise gibt es einzelne Nachbesserungsaufträge. Nur im Extremfall eines negativen Gesamtbilds kommt es zu einer negativen Entscheidung, deren Folgen zum Beispiel die temporäre Aussetzung der Mitgliedschaft oder ein Ausschluss sein können. 

In der Green Finance Alliance ist die Transitionsbegleitung von Unternehmen im Erdgasbereich von großer Bedeutung und gegenüber Divestments zu bevorzugen. Die Mitglieder der Green Finance Alliance sind dazu aufgefordert, mit den betroffenen Kunden in Kontakt zu treten und durch Engagement einen Dekarbonisierungspfad ihres Geschäftsmodells entsprechend den Pariser Klimazielen anzuregen. 

Ab Ende 2025 dürfen Mitglieder der Green Finance Alliance keine neuen Geschäftsaktivitäten (Neugeschäft) mehr eingehen, die auf den Ausbau der Erdgasinfrastruktur abzielen. Mit anderen Worten: Mitglieder der Green Finance Alliance haben noch rund drei Jahre Zeit, um mit ihren Geschäftskunden in einen aktiven Dialog zu treten und diese Transition gemeinsam vorzubereiten. Jene Unternehmen, die ernsthaft eine Transition anstreben und daher keinen Ausbau der Erdgasinfrastruktur mehr vornehmen, können auch nach diesen drei Jahren weiterhin vom Mitglied der Green Finance Alliance durch neue Finanzierungen, Investitionen und Versicherungen begleitet werden. Neugeschäft in der bestehenden Erdgas-Infrastruktur (z. B. Wartung, Carbon Capturing) ist daher auch nach drei Jahren mit diesen Kunden weiterhin erlaubt.

Grundsätzlich wird der Mitgliedschaftsvertrag zwischen dem BMK und dem Finanzunternehmen mit einer Laufzeit bis 2030 abgeschlossen. Die Vertragsdauer kann zweimal um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Beiden Vertragsparteien steht jedoch das Recht auf eine ordentliche Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags und somit der vorzeitige Ausstieg zu.

Ein großer Mehrwert der Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance sind die zahlreichen Austauschformate. Wir bieten Workshops, Webinare und bilaterale Gespräche an, die exklusiv für die Mitglieder organisiert werden. Die Green Finance Alliance unterstützt mit diesen maßgeschneiderten Formaten ihre Mitglieder auch beim Aufbau von fachlichen Kapazitäten und Know-how. Für Ad-hoc-Fragen stehen Green-Finance-Expert:innen über den Helpdesk im Umweltbundesamt zur Verfügung. Wertvollen Input und Unterstützung bekommt die Green Finance Alliance auch über den hochkarätigen besetzten Beirat bestehend aus nationalen und internationalen Green-Finance-Expert:innen.

Fragen zu den Kernelementen der Initiative

Die Green Finance Alliance ist eine weltweit einzigartige Green Finance Initiative. Ihr Ziel ist es, eine breite Allianz für den Klimaschutz in der österreichischen Finanzindustrie zu etablieren. Die Klimaperformance der Mitglieder wird anhand eines konkreten, verpflichtenden Kriterienkatalogs jährlich überwacht und im Rahmen eines aggregierten Fortschrittsberichts veröffentlicht.

Zu den ersten Mitgliedern der Green Finance Alliance gehören zehn ambitionierte Unternehmen aus dem österreichischen Finanzsektor. Sie verpflichten sich freiwillig dazu, ihr Kerngeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten und sich damit am 1,5-Grad Pariser Klimaziel auszurichten. Die Green Finance Alliance ist eine Initiative des Klimaschutzministeriums (BMK) im Rahmen der Green Finance Agenda.

Eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft erfordert neue Perspektiven und Methoden, in denen Klimaaspekte berücksichtigt werden. Klimaziele sowie konkrete Maßnahmen müssen in bestehende und neue Prozesse integriert werden. Die Green Finance Alliance definiert daher fünf Zieldimensionen für das Kerngeschäft der Mitglieder:

  • Die Portfolios werden am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens ausgerichtet.
  • Die über die Portfolios verantworteten Treibhausgas-Emissionen werden kontinuierlich reduziert. Bis 2050 sind die Portfolios Treibhausgas-neutral.
  • Grüne Aktivitäten im Kerngeschäft werden ausgeweitet. Das fördert einen positiven Impact und macht es möglich, notwendiges Kapital für die Finanzierung der Klimaziele zu mobilisieren. 
  • Klimarisiken werden gemanagt und Resilienz gegenüber künftigen klimatischen und klimainduzierten Veränderungen gefördert.
  • In allen relevanten Unternehmensbereichen wird Klima-Governance und Mainstreaming forciert.

Die Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance bietet Ihnen die Chance, Vorreiter:in zu sein. Die Green Finance Alliance ist ein Aushängeschild für klimaverantwortliches Handeln für die Branche werden und zielt darauf ab, möglichst viele Mitglieder gewinnen.

Die Mitglieder der Green Finance Alliance bekommen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität Unterstützung durch das Klimaschutzministerium, das Umweltbundesamt und weitere Expertinnen und Experten. Sie sind als Teil einer starken Gruppe von Finanzunternehmen sichtbar, die bewusst Verantwortung übernehmen. 

Über Kriterien und Ziele der Green Finance Alliance

Der Kriterienkatalog umfasst Maßnahmen, die das Kerngeschäft der Unternehmen betreffen. Im Fokus stehen die Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel und damit die kontinuierliche Reduktion der Treibhausgas-Emissionen – das heißt Ausstieg aus Kohle, Erdöl und Erdgas. 

Zum Einsatz kommen wissenschaftsbasierte, verbindliche Kriterien für das Kredit-, Investment- und Versicherungsgeschäft der Unternehmen, deren Erfüllung durch ein jährliches Monitoring überprüft wird. Der Kriterienkatalog umfasst in erster Linie Vorgaben für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern, den Ausbau grüner Geschäftsaktivitäten sowie für eine transparente jährliche Klimaberichterstattung.

Weitere Kriterien zielen auf die Betriebsökologie ab, also das klimafreundliche Verhalten der Unternehmen selbst. Themen sind hier zum Beispiel die Reise-Policy, die Beschaffung, der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder die Einführung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems (EMAS).

Die Portfolio-Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens muss bis spätestens 2040 erreicht sein. Nur so kann das Klimaziel der EU – die Klimaneutralität 2050 – erreicht werden.

Aufgrund der internationalen Ausrichtung vieler österreichischer Finanzunternehmen mit Schwerpunkt in Zentral- und Osteuropa sowie der internationalen Zusammensetzung der Portfolios, wird auf das langfristige EU-Ziel der Klimaneutralität 2050 anstatt auf das österreichische Ziel der Klimaneutralität 2040 referenziert. Jedoch ist aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise eine frühere Zielerreichung sehr zu begrüßen.

Die Portfolio-Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens muss bis spätestens 2040 erfolgen, um Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Dafür ist es notwendig alle Geschäftskundinnen und Geschäftskunden aktiv zu begleiten damit bis 2040 deren Geschäftsaktivitäten entsprechend dem Pariser Klimaziel ausgerichtet sind.

Diese Maßnahme sieht vor, dass das analysierbare Portfolio am 1,5-Grad-Ziel gemäß Übereinkommen von Paris ausgerichtet ist. Eine Erreichung dieses Ziels kann dadurch gelingen, dass jene Unternehmen und Projekte, die finanziert oder versichert werden oder in die investiert wird, ihre eigenen Treibhausgasemissionen im Einklang mit einem 1,5-Grad-kompatiblen Zielpfad reduzieren.

Das Finanzunternehmen kann den Prozess durch gezielte Engagement-Aktivitäten unterstützen. Das bedeutet, den Unternehmen die klimabezogenen, strategischen Erwartungen näherzubringen, mit ihnen Transformationschancen zu erarbeiten und sie auf diesem Weg zu begleiten. Eine weitere Maßnahme ist Divestment, also der Ausstieg aus der Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten. Ganz klar ist aber, dass jene Unternehmen aus dem fossilen Bereich, die ernsthaft Klimaschutz betreiben und daher ihre Geschäftsmodelle umstellen, auch weiterhin Zugang zu Kapital haben sollten und durch die Finanzunternehmen begleitet werden sollen.

Für die Messung der 1,5-Grad-Ausrichtung sieht die Green Finance Alliance vor, die Methoden von → Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA) oder → Science Based Targets initiative (SBTi) zu verwenden. Bei Einsatz von PACTA muss eine kontinuierliche Verbesserung hin zum Klimaszenario erreicht werden. PACTA stellt je nach Sektor die Produktionspläne der nächsten fünf Jahre oder die aktuelle Emissionsintensität (beispielsweise für die Stahl- oder Zementindustrie) dar und vergleicht diese mit den entsprechenden Klimaszenarien. Bei Einsatz von SBTi sind die entsprechenden Pfade gemäß der Financial Sector Science-Based Targets Guidance zu erfüllen.

Chancen, Herausforderungen und Transformation

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich: Für einige sind das die Ausstiegskriterien aus fossilen Energieträgern, für andere wiederum die geforderten Offenlegungen oder auch die Implementierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems (EMAS).

Der größte Nutzen ist einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz und für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder zu leisten. Die Mitglieder haben die Chance sich als glaubhafte, grüne Vorreiter gegenüber ihren Kundinnen und Kunden und der Gesellschaft zu positionieren. Gleichzeitig erhalten Sie durch die Mitgliedschaft Unterstützung und Orientierung, welche Schritte für diese Transformation nötig sind.

Langfristig wird dies der Fall sein. Doch die bereits heute spürbaren Folgen der Klimakrise lassen keinen zeitlichen Spielraum, um diese Entwicklung abwarten zu können. Dies ist einer der Gründe, weshalb auf europäischer Ebene zahlreiche regulatorische Initiativen lanciert wurden (beispielsweise die EU-Taxonomie-Verordnung oder die Offenlegungsverordnung).

Einerseits soll die Finanzbranche die Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung stärker unterstützen, andererseits muss die Geschwindigkeit der Transformation hin zur Klimaneutralität 2050 erhöht werden. Die Green Finance Alliance positioniert sich gemeinsam mit ambitionierten Finanzunternehmen auf diesem Pfad als Vorreiterin und Vorbild.

Auch Finanzunternehmen die erst am Beginn der Entwicklung ihrer Klimastrategie stehen können Mitglied werden. Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Informationsangebote und Dialogformate können besonders für sie hilfreich sein.

Die Green Finance Alliance richtet sich sowohl an bestehende Vorreiter als auch an jene, die es noch werden wollen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass sich die Finanzunternehmen zur Erfüllung des Kriterienkatalogs bekennen. Dafür müssen sie die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen intern zur Verfügung stellen.

Viele der EU-Regularien, die künftig für bestimmte Gruppen von Finanzinstituten verpflichtend sein werden (zum Beispiel die Berichtspflichten gemäß der CSRD, Taxonomie und SFDR), fokussieren vor allem auf detaillierte Offenlegungspflichten. 

Die Kriterien der Green Finance Alliance geben verpflichtende Vorgaben in Bezug auf die Transition hin zur Ausrichtung des Portfolios gemäß 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommen und die Klimaneutralität sowie den Ausstieg aus fossilen Energieträgern vor. Die Berichterstattung im Rahmen der Green Finance Alliance dient dem Zweck, diese Bemühungen offenzulegen.

Die Mitgliedschaft im Detail

Für die Mitglieder werden regelmäßige Workshops, Webinare und bilaterale Gespräche angeboten, die fachliche und wissenschaftliche Inhalte zur Umsetzung der Kriterien vermitteln. Einige Veranstaltungsformate werden auch in Kooperation mit unseren Beiratsmitgliedern gestaltet, die als nationale und internationale Expertinnen und Experten wichtiges Know-how unter anderem zu Methoden und zu aktuellen Entwicklungen vermitteln.

In der methodischen Entwicklung der Green Finance Alliance werden zu jedem Kriterium laufend internationale Good-Practice-Beispiele recherchiert und analysiert. Bei Interesse werden diese Informationen gerne zur Verfügung gestellt.

Der Kriterienkatalog der Green Finance Alliance bezieht sich auf das gesamte teilnehmende Finanzunternehmen, somit auch auf alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, auf die der Kriterienkatalog angewendet werden kann.

Ja, die Mitgliedschaft macht Sinn. Die Kriterien bezüglich der Portfolio-Ausrichtung sind zwar sehr wichtig, der Kriterienkatalog der Green Finance Alliance besteht jedoch aus zahlreichen weiteren Kriterien, die auch bei Krediten an KMUs anwendbar sind. Wichtig ist, möglichst früh die nötigen Schritte zur Integration von Klimaaspekten im Finanzunternehmen voranzutreiben. Außerdem kann aufgrund der dynamischen Entwicklungen bei wissenschaftsbasierten Methoden, der EU-Regulatorik sowie diversen Marktinitiativen erwartet werden, dass sich die Datenlage verbessern und der Einsatzbereich wissenschaftsbasierter Methoden entsprechend erweitern wird. Diese Weiterentwicklungen werden von der Green Finance Alliance beobachtet und der Kriterienkatalog zeitgerecht angepasst.

  • Die Anwendung des PCAF-Standards ist von PCAF-Seite kostenlos (Open-Access). Nähere Details finden Sie auf der PCAF-Website. Jedoch sollten natürlich die individuellen Kosten für die Implementierung (zum Beispiel eventuelle Anbindung eines Datenproviders) berücksichtigt werden. Für Finanzunternehmen, die mehr Unterstützung bei der PCAF-Implementierung benötigen, gibt es auch eine Kooperation zwischen PCAF und dem Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) für die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Diese Teilnahme ist kostenpflichtig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der VfU-Website.
  • PACTA ist ein kostenloses, open-source Tool von RMI (vormals Rocky Mountain Institute). Nähere Informationen finden Sie auf der PACTA-Website.
  • Bei SBTi entstehen Kosten für die Zielvalidierung. Nähere Informationen finden Sie auf der SBTi-Website.

Für die Green Finance Alliance ist ausschließlich die Anwendung des PCAF-Standards für das Investment-/Kreditportfolio verpflichtend vorgegeben, jedoch nicht ein offizieller PCAF-Beitritt. Der PCAF-Standard steht kostenlos auf der Website von PCAF zur Verfügung und kann ohne Beitritt angewendet werden.

Gemäß Rückmeldung von RMI können Nutzerinnen und Nutzer von PACTA die Charts und Ergebnisse teilen. Des Weiteren kann man auf PACTAs Transition Monitor Platform die zugrundeliegenden Daten aller Charts herunterladen und diese nach eigenen Bedürfnissen replizieren.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der Größe des Finanzunternehmens. Die Beitragshöhe ist nach Bilanzsumme (Kreditinstitute) beziehungsweise investiertem Vermögen (Betriebliche Vorsorgekassen, Kapitalanlagegesellschaften, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen) gestaffelt.

In Bezug auf den Kriterienkatalog erfolgt keine Unterscheidung nach Größe des Finanzunternehmens. Die nötige klimabezogene Transition gilt für alle Finanzunternehmen gleichermaßen. Jedoch wird erwartet, dass aufgrund des breiteren, regional oftmals diversifizierteren Kernportfolios von größeren Finanzunternehmen deren Berichterstattung gemäß dem Kriterienkatalog der Green Finance Alliance umfangreicher ausfallen wird.

Eine pauschale Antwort kann aufgrund der unterschiedlichen Mitglieder nicht getroffen werden. Das hängt vom individuellen, klimabezogenen Entwicklungsstand und von finanzunternehmensspezifischen Aspekten (wie Größe, Portfolio-Struktur, Datenlage) ab. Im Vorfeld zur Bewerbung liegt es im Interesse der Finanzunternehmen eine Abschätzung über die zur Erfüllung der Anforderungen der Green Finance Alliance benötigten Ressourcen zu treffen. Mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag und Selbstverpflichtungserklärung), die nach einer erfolgreichen Aufnahme erfolgt, verpflichtet sich das Mitglied schriftlich dazu, die für die Kriterienerfüllung notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist eine wichtige Partnerin des BMK im Green Finance Bereich. Die FMA treibt gemeinsam mit der OeNB die Initiative Klimarisikomanagement voran, im Rahmen derer beispielsweise der FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht wurde. Eine gute Arbeitsgrundlage und ein Austausch in vielen Green Finance Themen ist der FMA ein großes Anliegen. Die FMA hat allerdings keine offizielle Rolle bei der Green Finance Alliance inne und es sind mit der Green Finance Alliance keine aufsichtsrechtlichen Offenlegungen verbunden.

Einbettung der Green Finance Alliance in EU Regulatorik und weitern Standard

Der Kriterienkatalog der Green Finance Alliance lässt ausreichende Flexibilität in Bezug auf den konkreten Inhalt und die Veröffentlichungsart der verpflichtenden Berichte zu. Damit berücksichtigen wir die unterschiedlichen regulatorischen Offenlegungsverpflichtungen der Finanzunternehmen. Außerdem ist eine Abweichung von den Kriterien der Green Finance Alliance in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören ausnahmslos Abweichungen, die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder regulatorischer Vorgaben notwendig sind. Im Rahmen des jährlichen Monitorings sind diese Abweichungen zu erläutern („Comply or Explain“).

Für Informationen, deren Offenlegung sowohl im Rahmen der SFDR als auch der Kriterien der Green Finance Alliance gefordert wird, kann in den Dokumenten der Green Finance Alliance (zum Beispiel Klimabericht oder jährlicher standardisierter Fragebogen) auf die Veröffentlichung gemäß SFDR verwiesen werden. Ein „Double-Reporting“ wird dadurch vermieden. Des Weiteren wird seitens der Green Finance Alliance laufend beobachtet, ob regulatorische Vorgaben eine Anpassung des Kriterienkatalogs der Green Finance Alliance nötig machen. Wichtig: Der Kriterienkatalog ersetzt regulatorische Berichterstattungsvorgaben nicht. Eine Abweichung von den Kriterien der Green Finance Alliance ist ausnahmslos aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder regulatorischer Vorgaben möglich. Im Rahmen des jährlichen Monitorings sind diese Abweichungen zu erläutern.

Für Mitglieder der Green Finance Alliance ist eine EMAS Begutachtung und Registrierung erforderlich, da es neben den strengeren Reporting-Anforderungen unter EMAS weitere mehrwertbringende Unterschiede zu ISO 14001 gibt.

Eine detaillierte Übersicht der Unterschiede ist in der Publikation des deutschen Umweltgutachterausschusses dargestellt und unter folgendem Link abrufbar: EMAS – Mehrwert schaffen, Risiken vermeiden (→ emas.de).

Ergänzend wird in Bezug auf die über ISO 14001 hinausgehenden Anforderungen auf die EMAS-VO Anhänge I bis III Verordnung (EU) 1505/2017 verwiesen, insbesondere Anhang II B, sowie in Bezug auf Umweltberichterstattung bzw. Umwelterklärung auf Anhang IV Verordnung (EU) 2018/2026 (→ EUR-Lex).

Die Kosten der EMAS-Begutachtung hängen von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Interessentinnen und Interessenten können sich an einen in Österreich zugelassenen Umweltgutachter wenden. Die Liste finden Sie auf der BMK-Website. Für die Eintragung in das EMAS-Register fällt eine einmalige Gebühr in der Höhe von 508,71 Euro an.

Die genaue Zeitdauer hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab, aber auch von den bereits vorhandenen Daten und dem bereits vorhandenen Know-how in Bezug auf Umweltmanagementsysteme. Als groben Richtwert sollte man eine Dauer von einem Jahr vom ersten Schritt (Umweltprüfung) bis hin zur Eintragung ins EMAS-Register einplanen.

Die ISO 14001 ist integraler Bestandteil der EMAS-Verordnung und gibt die Inhalte für das EMAS-Umweltmanagementsystem vor. Eine zusätzliche ISO 14001 Zertifizierung ist nicht verpflichtend in der Green Finance Alliance vorgegeben. Falls (vor allem international tätige) Finanzunternehmen diese Zertifizierung benötigen, so kann dies, auf Basis der EMAS-Begutachtung mit geringem zusätzlichen Aufwand, miterledigt werden.

Tipp

Erfahren Sie mehr über die Green Finance Alliance mit dem Kriterienkatalog, das Handbuch sowie weitere Unterlagen in den Publikationen.

Sie haben noch Fragen zur Initiative? Unser Helpdesk steht Ihnen gerne zur Verfügung: greenfinance@umweltbundesamt.at