Formulare, Richtlinie und Liste der Umweltgutachter

Die Formulare für eine Neuzulassung oder Zulassungserweiterung, die Richtlinie zur Sicherstellung einer hohe Qualität der Begutachtung und eine Gesamtliste der Umweltgutachter inklusive Zulassungsumfang steht in diesem Bereich zur Verfügung.

Formulare für Umweltgutachter

Bei einer Neuzulassung oder Zulassungserweiterung ist das Formular zur Umweltgutachterzulassung zu verwenden. Anträge sind an die Zulassungsstelle im Bundesministerium zu Handen Mag. Monika Peschl zu richten.

Für eine Meldung der gutachterlichen Tätigkeiten 4 Wochen im Vorhinein muss das weiter unten stehende Formular verwendet werden.

Richtlinie für Umweltgutachter

Um eine hohe Qualität der Begutachtung sicherzustellen, wurde im Einklang mit den Leitlinien auf europäischer Ebene ein Leitfaden über Begutachtungszeiten herausgegeben. Der Zeitaufwand für die Begutachtung richtet sich nach den Branchen, ihrer Umweltkomplexität und der Betriebsgröße

Leitfaden für die Begutachtungszeiten (PDF, 387 KB)

Umweltgutachterliste

Die nationalen Zulassungsstellen sind gemäß Artikel 28 Absatz 8 der EMAS-VO (1221/2009) verpflichtet, eine Liste der Umweltgutachter mit ihrem Zulassungsumfang zu erstellen, zu überarbeiten und der europäischen Kommission mitzuteilen, wobei ihr etwaige Änderungen monatlich zu melden sind. Die Listen der Umweltgutachter aller Mitgliedsländer werden von der Kommission geführt und öffentlich zugänglich gemacht.

Liste der in Österreich zugelassenen Umweltgutachter (PDF, 89 KB)