Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen  Berichtszeitraum 2021–2023

Lebensmittelabfälle fallen entlang der gesamten Wertschöpfungskette an. In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen, menschliche Arbeitskraft, Boden, Wasser und Energie. Jegliche Verschwendung dieses wertvollen Gutes ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein ethisches, moralisches sowie ökologisches Problem.

Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen

Österreich bekennt sich zum 12. Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung, welches unter anderem vorsieht bis zum Jahr 2030 die (vermeidbaren) Lebensmittelabfälle beim Konsum und im Handel um 50 % zu reduzieren und auch in den anderen Bereichen der Lieferkette diese Abfälle zu verringern.

Lebensmittelabfälle werden grundsätzlich in vermeidbare, teilweise vermeidbare (Speisereste) sowie nicht vermeidbare Lebensmittelabfälle eingeteilt. Zu den nicht vermeidbaren Abfällen zählen beispielsweise Knochen, Kaffeetrester, Schalen von Zitrusfrüchten, Nüssen bzw. Zuputzreste aus Küchen und der verarbeitenden Industrie.

Für Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung sind die vermeidbaren Lebensmittelabfälle und die teilweise vermeidbaren Lebensmittelabfälle (Speisereste) von Interesse. Vermeidungspotential besteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies belegen Studien, Erhebungen und Hochrechnungen, die in den vergangenen Jahren in Österreich durchgeführt wurden.

Bericht 2024 „Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen“ (PDF, 430 KB)