Energieinfrastruktur

Die im Mai 2013 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) wurde mit der – im Juni 2022 in Kraft getretenen – Verordnung (EU) 2022/869 (→ EUR-Lex) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 aufgehoben. 

Die überarbeitete TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 legt Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität von vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridoren und -gebieten fest, die dazu beitragen, die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der EU für 2030 und ihres Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 sicherzustellen und Verbundnetze, Energiesicherheit, Markt- und Systemintegration, Wettbewerb zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und erschwingliche Energiepreise zu gewährleisten. 

Durch die TEN-E-Verordnung werden Vorhaben auf einer Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest – PCI) und von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (Projects of Mutual Interest – PMI) identifiziert. Die Konsultation zur Liste der Projektkandidat:innen hinsichtlich der 6. Liste [= erste Unionsliste von PCI und PMI] (→ europa.eu) – mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (auch gemäß § 8 Energie-Infrastrukturgesetz) – läuft bis 16. März 2023. Die österreichischen Projektkandidat:innen lauten wie folgt: 

Bei den genannten Projektkandidat:innen für die 6. Liste handelt es sich zum Teil um solche, welche auch bereits auf der derzeit geltenden 5. PCI-Liste aufscheinen (jeweils mit PCI-Nummer angeführt):

  • 2.18. Pumpspeicher-Kraftwerk Kaunertal
  • 3.1.1. Deutschlandleitung, St. Peter – Isar/Ottenhofen
  • 3.1.2. 380 kV-Salzburgleitung, St. Peter – Tauern
  • 3.1.4. Verstärkung Westtirol – Zell am Ziller
  • 3.28. Netzraum Kärnten, Lienz – Obersielach
  • 10.12. Smart-Grid-Projekt GreenSwitch

Technische Informationen zu den einzelnen PCI (→ europa.eu)

Die TEN-E-VO erfordert u.a. auch die Wahl eines Genehmigungsverfahrens und die Veröffentlichung eines Handbuchs zum gewählten Verfahren. In Österreich wurden in Zusammenhang mit der TEN-E-VO das Energie-Infrastrukturgesetz (→ RIS), BGBl. I Nr. 4/2016, erlassen und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000, → RIS), BGBl. Nr. 697/1993, durch das BGBl. I Nr. 4/2016 geändert.

Verfahrenshandbuch für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PDF, 1 MB)