Krisenvorsorgemanagement

Die Zukunft der heimischen Energieversorgung beruht auf einem Mix aus traditionellen und erneuerbaren Energieträgern sowie auf gut dimensionierte Strom- und Gasnetze. Dadurch soll die Versorgung der Bevölkerung unter der Berücksichtigung von Umweltaspekten sichergestellt werden. 

Das Klimaschutzministerium arbeitet intensiv an der laufenden Bestandsaufnahme und Bewältigung möglicher Krisenszenarien im Energiebereich. Das Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung stellt dabei auch in Krisenzeiten die rechtliche Basis für diese Maßnahmen dar.

Die Publikation „Krisenvorsorgemanagement“ gibt einen Einblick über den strukturierten und faktenbasierten Umgang mit dem Thema Versorgungssicherheit. Oberste Priorität hat dabei die grundlegende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Energie. Auch der Schutz der Menschen und unserer Umwelt ist zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Versorgungskrise sind möglichst gering zu halten.

Krisenvorsorgemanagement 2022 (PDF, 2 MB)

Energielenkungsgesetz (EnLG) 2012

Das Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung ist die rechtliche Grundlage, um die Energieversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Dies wurde zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2022 (→ RIS).

Ziel des Gesetzes ist es, ein System von Maßnahmen vorzubereiten, um im Krisenfall die Energieversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und Notstandsmaßnahmen zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zu ergreifen. Das Energielenkungsgesetz 2012 bezieht sich auf feste und flüssige Energieträger, Elektrizität sowie Erdgas. Energielenkungsmaßnahmen werden durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für maximal sechs Monate erlassen. Eine Verlängerungsmöglichkeit ist unter Einbindung des Hauptausschusses des Nationalrates möglich. Die Verordnungen werden umgehend aufgehoben, wenn die Umstände diese nicht mehr erfordern.

Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012 (→ RIS)

Energielenkungsbeirat

Der Energielenkungsbeirat berät die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und prüft, ob die Voraussetzungen für Lenkungsmaßnahmen gegeben sind. Insbesondere vor Erlassung von Verordnungen wird der Beirat durch die Bundesministerin einberufen und konsultiert. Sollte Gefahr im Verzug sein, kann die Anhörung des Beirats entfallen. Dieser muss jedoch nachträglich informiert werden. Die Zusammensetzung des Beirats ist in § 36 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung festgelegt.

Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012 (→ RIS)

Krisenübungen

Die Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung nimmt regelmäßig an Energielenkungsübungen für den Strom-, Gas- und Ölsektor teil, um praxisbezogen für den Ernstfall zu üben. Dabei handelt es sich um nationale, europäische sowie internationale Krisenübungen, beispielsweise im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA). Durch diese Übungen soll die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen relevanten Ministerien und Akteur:innen verbessert werden. Das Ziel ist dabei, die Resilienz zu erhöhen und die Handlungsfähigkeit auf technischer, räumlicher und personeller Ebene sicherzustellen.