Eckpunkte und Auswirkungen der Meldepflicht

Hintergrund: Lebensmittelverschwendung im Handel

Weltweit wird jedes Jahr rund ein Drittel aller produzierten Lebensmittel verschwendet. Ein Problem mit großen ökonomischen und ökologischen Folgen. Im Jahr 2015 entfielen ganze 2,9 % der globalen menschenverursachten Treibhausgasemissionen auf Lebensmittelabfälle durch Konsumenten (Crippa et al. 2021 (→ ourworldindate.org)).

In Österreich fielen im Jahr 2021 geschätzte 84.300 Tonnen an Lebensmittelabfall im Handel an. 84 % (70.800 Tonnen) davon zählen zu den vermeidbaren Abfällen. Diese Menge soll durch die Transparenzregelung so weit wie möglich verringert werden.

Maßnahme

Einmal pro Quartal sind Lebensmittelhändler:innen dazu verpflichtet, dem Klimaschutzministerium (BMK) zu melden, wie viele Lebensmittel weggeworfen und wie viele gespendet wurden (in kg Nettogewicht). Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schafft Transparenz und ist eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung. Unternehmen werden so angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden.

Meldepflichtig sind Lebensmitteleinzelhändler:innen mit mindestens einer Verkaufsstelle über 400 Quadratmeter oder mit mindestens fünf Verkaufsstellen und buchführungspflichtige Lebensmittelgroßhändler. 

Lebensmittelproduktion und landwirtschaftliche Betriebe zählen nicht als Lebensmittelhändler und sind daher nicht betroffen. (Details zur Abgrenzung siehe Überschrift „Definitionen“). 

Meldung der Lebensmittelweitergabe

Die Meldung erfolgt quartalsweise bis zum 10. des zweitfolgenden Monats nach Ende eines Kalenderquartals über eine im Elektronischen Datenmanagement (EDM) verfügbare Meldemaske. Für die Meldung ist eine Registrierung (→ edm.gv.at) erforderlich. Die gemeldeten Daten werden vierteljährlich vom BMK veröffentlicht.

Erwartete Effekt

Durch die Lebensmittelweitergabe wird auf längere Sicht der Bedarf an neuen Lebensmitteln reduziert, wodurch Treibhausgasemissionen und andere Umweltbelastungen (Wasserverbrauch, Bodenerosion und Biodiversitätsverlust durch intensive Landwirtschaft, Pestizideinträge usw.) vermieden werden können. Die Lebensmittelweitergabe wird in Österreich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und wir setzen alles daran, sie weiter auszubauen.

Bisher mussten für die Bemessung der Lebensmittelverschwendung Schätzwerte herangezogen werden. Somit bietet diese Maßnahme einen hohen Informationsgewinn durch genauere Zahlen zur Lebensmittelweitergabe für den Wirtschaftssektor Handel. In vielen Handelsunternehmen läuft die Weitergabe von Lebensmitteln zum menschlichen Verzehr bereits gut und es bestehen Kooperationen mit sozialen Einrichtungen. Sowohl Kooperationen als auch Datengrundlage sollen mit den neuen Meldungen noch transparenter und weiter ausgebaut werden. Folglich trägt die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung dazu bei, die schädlichen Umweltauswirkungen zu reduzieren, indem überschüssige Lebensmittel gerettet und gleichzeitig armutsbetroffene Menschen unterstützt werden.

Rechtliche Grundlage

§ 11a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (→ RIS)

Kontakt

Abteilung V/6 – Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung
E-Mail: v6@bmk.gv.at