A 22 Donauufer Autobahn

verläuft vom Knoten Wien/Simmering (A 4) – Knoten Kaisermühlen (A 23) – Knoten Nordbrücke – Knoten Korneuburg/West (S 1) bis zum Knoten Stockerau/West (S 3/S 5).

Zu der Strecke der A 22 Donauufer Autobahn gehört auch der Abschnitt vom Anschluss Nordbrücke (B 14/B 227) – Nordbrücke – Knoten Nordbrücke bis zur Lundenburger Gasse/Ignaz-Köck-Straße.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auf der A 22 Donauufer Autobahn im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau in beiden Fahrtrichtungen die Zulegung einer dritten Fahrspur sowie eine Generalerneuerung geplant. Das Projekt soll gemeinsam mit der Generalerneuerung des Knotens Stockerau im Zuge der S 3 Weinviertler Schnellstraße umgesetzt werden.

Für dieses Vorhaben wurde im Bundesministerium ein Verfahren zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben ist, durchgeführt. Mit Bescheid vom 27. Jänner 2021 wurde festgestellt, dass für die Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Stockerau Ost und Knoten Stockerau der A 22 Donauufer Autobahn keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-gesetz 2000 durchzuführen ist.

Gegen diesen Feststellungsbescheid wurde Beschwerde erhoben. Nach Aufhebung des ersten Erkenntnisses hat das Bundesverwaltungsgericht neuerlich am 28. Jänner 2022 dem Begehren der Beschwerdeführenden stattgegeben und festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Entscheidung wurde wiederum mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 wegen Rechtswidrigkeit infolge von Verletzung von Verfahrensvorschriften vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Dadurch ist das weitere Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch die Fahrstreifenerweiterung A22 im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Evaluierung wäre bei  Kapazitätserweiterungsprojekten zu prüfen, ob nicht andere Mittel auch ausreichend sind um eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen. Das betrifft den Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder andere verkehrliche Maßnahmen genauso wie die Verkehrsverlagerung auf bessere Alternativen.

Derzeit ist eine neue Verkehrsprognose 2040 in Erarbeitung. Für weitere Entscheidungen über die Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungsprojekten sind deshalb die Ergebnisse der neuen Verkehrsprognose 2040 beziehungsweise erforderliche Maßnahmen für Verkehrssicherheitsaspekte zu berücksichtigen, gegebenenfalls sind die Projekte auf reine Generalsanierungen in Entsprechung des Erhaltungszustandes beziehungweise reine Sicherheitsausbauten zu redimensionieren.

Zudem werden ASFINAG und Klimaschutzministerium auf den Ausgang der höchstrichterlichen Entscheidungen zum gegenständlichen Projekt A 22 warten, damit in Zukunft Rechtssicherheit herrscht. Aktuell wird geklärt, ob solche Projekte gemäß UVP-Richtlinie der EU einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Das war bisher nicht der Fall.