Typengenehmigung von Fahrzeugen

Hinsichtlich der Typengenehmigung wird zwischen einer EG-Betriebserlaubnis und einer nationalen österreichischen Typengenehmigung unterschieden.

EU-Betriebserlaubnis

Serienmäßig hergestelle Personenkraftwagen (Pkw), Motorräder und Zugmaschinen bis 40 km/h haben eine EG-Betriebserlaubnis. Seit dem 29. April 2009 ist die EG-Betriebserlaubnis auch für Omnibusse, Lastkraftwagen (Lkw) und Anhänger möglich.

Die EG-Betriebserlaubnis wird von einem Mitgliedsstaat erteilt und gilt dann in allen anderen Mitgliedsstaaten. Es ist aber in jedem Staat anders geregelt, wie aufgrund dieser EG-Betriebserlaubnis ein Fahrzeug zugelassen werden kann. Nähere Informationen können Sie der Seite Fahrzeugimport entnehmen.

Österreichische Typengenehmigung

Eine österreichische Typengenehmigung mit nationaler Geltung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nicht den Klassen M1 (PKW), L1e bis L7e (Motorräder, früher L1 bis L5) oder T1 bis T3 (Zugmaschinen) angehören. Mit der neuen Rahmenrichtlinie 2007/46/EG wird die nationale Typengenehmigung für die Klassen M (PKW, Busse), N (LKW) und O (Anhänger) durch die EG-Betriebserlaubnis abgelöst.

Der Antrag auf österreichische nationale Typengenehmigung ist vom Hersteller des Fahrzeuges zu stellen. Hat der Hersteller keinen Sitz in Österreich, ist dieser Antrag von dessen einzigem in Österreich Bevollmächtigten zu stellen.

Der Hersteller bzw. dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, für Fahrzeuge, die der Typengenehmigung entsprechen, einen Typenschein auszustellen und die Daten des Fahrzeuges in die Genehmigungsdatenbank einzugeben. Mit dem Typenschein und den Daten in der Genehmigungsdatenbank kann dann die Zulassung bei einer Zulassungsstelle beantragt werden.

Einzelgenehmigung

Für Einzelgenehmigungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesprüfstelle.