Die österreichische Wärmestrategie  Ein gemeinsamer Rahmen von Bund und Bundesländern für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme

Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 bekennt sich die österreichische Bundesregierung in ihrem aktuellen Regierungsprogramm (2020 für die Jahre 2020 bis 2024) unter anderem zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Österreich.

Zum Schutz der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen ist gemeinsam mit den Bundesländern die rechtliche Grundlage für eine zukunftsfähige, effiziente und sichere Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger zu schaffen. Dadurch soll die Abhängigkeit von importierten fossilen und klimaschädlichen Energieträgern reduziert, die Wertschöpfung im Inland gesteigert und ein starker Konjunktur- und Beschäftigungsimpuls ausgelöst werden.

Laut Regierungsübereinkommen soll ein Stufenplan mit gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Öl, Kohle- und Koksheizungen in der Raumwärme mit folgenden Etappen erstellt werden:

  • bereits in Kraft ist das Ölheizungsverbot für den Neubau (ab 1. Jänner 2020) 
  • ab 2022 soll bei einem Heizungstausch eine Ölheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt werden
  • ab 2025 sollen Ölheizungen sukzessive ausgetauscht werden, beginnend mit den ältesten Anlagen
  • bis 2035 sind sämtliche Ölheizungen stillzulegen
  • bis 2040 soll die gesamte Wärmeversorgung dekarbonisiert sein

Analog zum Stufenplan für den Ausstieg aus flüssigen und festen fossilen Brennstoffen soll auch ein Phase-Out-Plan zum Ersatz von Gasheizungen in der Raumwärme erstellt werden.

Neben dem Regierungsprogramm legt auch ein Mandat der Landeshauptleute aus dem Jahr 2020 die Eckpunkte für die Wärmestrategie fest und in der Sitzung der Landeshauptleutekonferenz im November 2021 bekräftigten die Landeshauptleute abermals diesen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer gemeinsamen Wärmestrategie von Bund und Ländern.

Das Ziel der gemeinsam von Bund und Bundesländern zu erarbeitenden Wärmestrategie ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden. Dazu sollen bis 2040 zum einen der Energieverbrauch reduziert und zum anderen die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.

Zur Erarbeitung der Wärmestrategie wurde ein „Wärmekoordinationsteam“ (WKT), bestehend aus Vertreter:innen der Bundesländer, des BMK und des BMF eingerichtet. Aufgabe des WKT ist die inhaltliche Erarbeitung der Wärmestrategie, wobei der Fahrplan von politischer Seite durch das „Politische Steuerungsgremium“ (PSG) vorgegeben wird. Das PSG setzt sich zusammen aus den Bundesminister:innen für Klimaschutz sowie Finanzen, auf Länderebene aus den Landeshauptleuten bzw. von diesen entsendeten Vertreter:innen.

Bisher tagte das politische Steuerungsgremium drei Mal und das WKT arbeitet jeden Monat in einer gemeinsamen Sitzung an den Themen der Wärmestrategie. Zur Unterstützung des WKT werden für bestimmte Schwerpunkthemen Arbeitsgruppen (AG) eingesetzt. Acht Arbeitsgruppen arbeiten an spezifischen Fragestellungen der Wärmestrategie, wobei Themenbereiche wie beispielsweise die Datensammlung von Heizsystemen oder aber auch die technische Umsetzbarkeit von Lösungen bei einem Heizungstausch erörtert werden:

  • AG Anreiz- und Förderstruktur
  • AG Contracting
  • AG Datensammlung und Datengrundlagen
  • AG Fernwärme
  • AG Gas in der Raumwärme
  • AG Recht
  • AG Soziale Abfederung „Sauber Heizen für alle“
  • AG Technik

Derzeit wird an einer gemeinsamen ordnungsrechtlichen Regelung (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) gearbeitet, um bestehende Öl- und Kohleheizungen durch klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen bis 2035 zu ersetzen. Begonnen wird 2022 mit jenen Öl-, Kohle- und Koksheizungen, die aufgrund von Überalterung oder Gebrechen ohnehin getauscht werden müssen. Statt diesen fossilen Anlagen dürfen in Zukunft nur noch klimafreundliche erneuerbare Heizungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen betrieben werden oder es ist auf Fernwärmeversorgung umzustellen. Weiters sollen beginnend mit 2025 Ölheizungen sukzessive ausgetauscht werden, beginnend mit den ältesten Anlagen.

Grafische Darstellung der Verringerung von Öl-Hauszentralheizungen in Österreich von 2020-2035
Die Abbildung zeigt den Bestand von Öl-Hauszentralheizungen im Zeitraum von 2020 bis 2035. Im Jahr 2020 gab es in Einfamilienhäusern rund 450.000 Öl-Hauszentralheizungen. Von dieser Zahl ausgehend sinkt die in Betrieb befindliche Anzahl an Öl-Hauszentralheizungen stetig, im Jahr 2035 sind keine Öl-Hauszentralheizungen mehr vorhanden. Foto Umweltbundesamt

Die Umsetzung wird in enger Zusammenarbeit mit Expert:innen in den Bundesländern erfolgen, wodurch die Bearbeitung aller relevanten Aspekte sichergestellt wird. Die gesetzliche Grundlage wird auch auf die individuelle Lebenssituation der Menschen eingehen.

Zum einen wird es Ausnahmen von den Verpflichtungen geben, wenn persönliche Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit vorliegen oder die technischen Gegebenheiten eine Umstellung nicht effizient oder nur mit enormen Aufwand erlauben. Zum anderen wird durch ausreichende Fördermittel sichergestellt, dass die Umstellung auf klimafreundliche Alternativen auch leistbar ist.

Bereits jetzt fördern Bund und Bundesländer den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen. Das Budget für die Sanierungsoffensive und die „Raus aus Öl und Gas“-Förderung (→ kesseltausch.at) ist bis 2025 gesichert und so hoch wie nie zuvor. Mit einem Budget von über 1 Milliarde Euro für den gesamten Zeitraum soll sichergestellt werden, dass der Tausch von fossilen Heizungen für alle Haushalte ermöglicht wird. Ergänzend ist für diesen Zeitraum ein Zusatzvolumen von über 300 Millionen Euro für den Heizkesseltausch bei einkommensschwachen Haushalten reserviert, die bis zu 100 % der Investitionen für die klimafreundliche Heizanlage ersetzt bekommen.

Kurzfassung der Studie zur langfristigen Finanzierung der Wärmewende (PDF, 124 KB)