Elektrizität Bereich Energie

Risikovorsorgeplan Elektrizität der Republik Österreich

Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/941 (→ EUR-Lex) über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor ist die Erstellung eines Risikovorsorgeplans erforderlich. Die für die Erstellung des vorliegenden Plans verantwortliche und zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Sektion VI, Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung. Die Erstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit der E-Control und dem Regelzonenführer Austrian Power Grid AG (APG).

Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie (E-VSS)

Die gesetzliche Grundlage für die Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie bildet § 88a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 – ElWOG 2010 (→ RIS), welches zuletzt durch BGBl. I Nr. 94/2023 geändert wurde. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, ist dafür verantwortlich, in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Regelzonenführer, eine Versorgungssicherheitsstrategie im Elektrizitätsbereich zu erstellen. Diese wird alle fünf Jahre aktualisiert, um den stetig verändernden Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden.

Die Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie wird einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen und nachhaltigen Stromversorgung leisten. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren wird eine Umsetzung dieser Strategie vorangetrieben und so die Zukunft der Energieversorgung in der Republik Österreich gesichert. Um eine quantitative Einschätzung zu Bruttoinlandsverbrauch, Importmengen und weiteren Statistiken für die Energieversorgung dieses wichtigen Energieträgers zu bekommen, verweisen wir auf die aktuelle BMK-Broschüre Energie in Österreich – Zahlen, Daten, Fakten (PDF, 5 MB) sowie Österreichs Infoportal zur Energiesituation

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