Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen

Der gegenständliche Leitfaden soll Anlagenbetreiber:innen und Genehmigungsbehörden bei der Identifizierung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in Anlagen und bei der Vermeidung beziehungsweise Verminderung von POP-Emissionen unterstützen.

Titelbild des Leitfadens für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen

Das Klimaschutzministerium und das Umweltbundesamt haben einen Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) in Anlagen erstellt.

Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen (POP) wie zum Beispiel Dioxinen sind entsprechend den internationalen, europäischen und natio­nalen Vorgaben zu vermeiden beziehungsweise zu begrenzen und gegebenenfalls zu über­wachen. Der Leitfaden soll Anlagenbetreiber:innen und Genehmigungsbehörden bei der Identifizierung von persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen und bei der Vermeidung beziehungsweise Verminderung von POP-Emissionen unterstützen.

Für relevante industrielle Tätigkeiten, bei denen POP unbeabsichtigt freigesetzt werden können (uPOPs), werden im Leitfaden in den Schluss­folgerungen der Europäischen Kommission über die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Vermeidung und/oder Verminderung von uPOPs, die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte in Luft und Wasser („best available techniques associated emission levels“ (BAT-AEL)) sowie die Überwachungsbestimmungen zusammengefasst und den in den österreichischen sektorspezifischen Verordnungen und/oder Gesetzen angeführten Emissionsgrenzwerten und Überwachungsanforderungen gegenübergestellt.

Leitfaden für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen in Anlagen (PDF, 1 MB)