Fluglinien kooperieren bei Heimholung gestrandeter Passagiere

Gestrandete Passagiere bankrotter Fluggesellschaften werden in Zukunft durch ein brancheninternes Abkommen geschützt. Die in Europa tätigen Airlines verpflichten sich dazu, den Heimtransport zu unterstützen.

Reisende, die über keine entsprechende Versicherung verfügen, haben bis zu zwei Wochen nach dem Bankrott ihrer Fluglinie die Gelegenheit, zu vergünstigten Konditionen mit den in der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA organisierten Gesellschaften heimzukehren. Das Abkommen gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für alle in der EU startenden und landenden Flüge.