Erdöl

Erdöl und Erdölprodukte sind fossile Energieträger.  Bei der energetischen Nutzung verursachen diese erhebliche Treibhausgasemissionen. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Dafür ist es notwendig, die Nutzung von Erdöl und Erdölprodukten so rasch wie möglich einzuschränken und auf deren Einsatz bis 2040 möglichst vollständig zu verzichten. Dennoch ist Erdöl nach wie vor ein wichtiger Energieträger für Österreich.

Import von Erdöl und Erdölprodukten

Österreich verfügt über geringe eigene Ressourcen und daher müssen sowohl Erdöl als auch Erdölprodukte importiert werden. Importiertes Erdöl gelangt vom Hafen Triest via Transalpine Ölleitung (TAL) und Adria-Wien Pipeline (AWP) nach Österreich bzw. zur Raffinerie Schwechat. Mineralölprodukte werden auf der Straße, der Schiene, per Schiff und mittels Pipeline transportiert (Produktenleitung West/PLW verbindet die Raffinerie Schwechat bzw. das Produktenlager Lobau mit dem Tanklager St. Valentin). 

Direkt aus Russland importiert Österreich keine Treibstoffe und seit dem Frühjahr 2022 auch kein Rohöl. Jene Länder, aus denen Österreich Treibstoffe importiert, sind zum Teil aber stark von russischem Rohöl abhängig, wodurch sich auch eine indirekte Abhängigkeit Österreichs ergibt. Diese hohe Importabhängigkeit birgt naturgemäß Versorgungsrisiken, die ein effizientes System der Krisenvorsorge und des Krisenmanagements erfordern.

Krisenvorsoge bei Erdöl und Mineralölprodukten

Die Krisenvorsorge im Bereich Erdöl und Mineralölprodukte hat eine lange Tradition und reicht zurück bis in die 1970er Jahre als Reaktion auf die Ölkrise. Das österreichische Bevorratungssystem basiert auf dem Erdölbevorratungsgesetz 2012 – EBG 2012 (→ RIS), BGBl. I Nr. 78/2012, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2023. Es verpflichtet Importeure von Erdöl und/oder Mineralölprodukten 25 % (90 Tage) ihrer Vorjahresnettoimporte als Pflichtnotstandsreserve zu halten. Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. (ELG) ist die zentrale Bevorratungsstelle (ZBS) der Republik Österreich gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz 2012 (→ RIS). Jeder EU-Mitgliedstaat kann nur eine ZBS einrichten. Hauptaufgabe der ZBS ist der Erwerb, die Haltung und der Verkauf von Erdölvorraten für den Zweck der Richtlinie (EU) 2009/119/EG (→ EUR-Lex). Unter der gleichen EU-Richtlinie gilt es einen Notfallplan für die sichere Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zu erstellen. Die Stabstelle Krisenmanagement und Energielenkung hat aufgrund der aktuellen Energiekrise ihren Notfallplan aktualisiert.

Zur Abwendung von Versorgungsstörungen im Erdöl- und Erdölproduktbereich setzt die Republik Österreich auf ein umfassendes Bevorratungs- und Monitoringsystem. Sollte dennoch eine unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Störung der Energieversorgung Österreichs festgestellt werden, kann die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach Ausschöpfung aller marktkonformen Maßnahmen, nach Beratung mit dem Energielenkungsbeirat und mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats Energie-Lenkungsmaßnahmen ergreifen: Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl (→ RIS) 

Um eine quantitative Einschätzung hinsichtlich Bruttoinlandsverbrauch, Importmengen und weiteren Statistiken für die Energieversorgung dieses durchaus wichtigen Energieträgers zu bekommen, verweisen wir auf die aktuelle BMK-Broschüre Energie in Österreich – Zahlen, Daten, Fakten (PDF, 5 MB)   sowie Österreichs Infoportal zur Energiesituation → energie.gv.at.

Notfallplan Erdöl und Erdölerzeugnisse (PDF, 1 MB)

Tipp