Veröffentlichung von Wärme- und Kältetarifen gemäß § 89 EAG

Gemäß § 89 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat das Bundesministerium die gemeldeten Wärme- und Kältetarife auf der Internetseite zu veröffentlichen und zumindest einmal jährlich zu aktualisieren.

Auf der Plattform → waermepreise.at sind die von den Abgeber:innen gemeldeten Tarife abrufbar. Dabei sind beispielsweise Arbeitspreis, Grundpreis und Messpreis für die einzelnen Wärme- oder Kältetarife einsehbar. Durch die Veröffentlichung wird die Preistransparenz erhöht und ein Vergleich, insbesondere für Verbraucher:innen, ist möglich. Die Plattform wird von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betrieben.

→ Veröffentlichung von Wärme- und Kältetarifen gemäß § 89 EAG „Preistransparenz“