Allgemeines zu radioaktiven Abfällen

Radioaktive Abfälle sind radioaktive Materialien, die nicht weiterverwendet werden können. Diese unterliegen der behördlichen Kontrolle.

Radioaktive Abfälle entstehen bei vielen nützlichen Anwendungen von radioaktiven Stoffen in der Medizin, Industrie und Forschung. Auch bei dem Rückbau von nicht mehr benötigen nuklearen Anlagen (Dekommissionierung) fallen radioaktive Abfälle an. Diese müssen entsprechend behandelt und sicher entsorgt werden.

Der Film erklärt, warum es auch in Österreich radioaktive Abfälle gibt und woher sie kommen.

In Österreich fallen lediglich schwach- oder mittelradioaktive Abfälle an. Gemäß den Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes für ein atomfreies Österreich (→ RIS) werden in Österreich keine Kernkraftwerke betrieben. Aus diesem Grund müssen weder hochradioaktive Abfälle noch abgebrannte Brennelemente entsorgt werden. Österreichs einziger Forschungsreaktor wird am TRIGA Center Atominstitut der Technischen Universität Wien betrieben. Die Brennelemente des Forschungsreaktors werden nach Verwendung zurück an den Lieferanten, das US Department of Energy, gesendet. Grundlage dafür sind gesetzliche Verpflichtungen und eine Rücknahmevereinbarung.

Damit unterscheidet sich die österreichische Situation bezüglich der Entsorgung radioaktiver Abfälle von jener in Ländern mit Kernkraftwerken. Zum einen ist die Menge der zu entsorgenden Abfälle in Österreich wesentlich kleiner, zum anderen sind die technischen und finanziellen Anforderungen an die Endlagerung der österreichischen Abfälle weit geringer.

Hintergrund

Radioaktive Abfälle werden in schwach-, mittel- und hochradioaktive, sowie in kurz- und langlebige Abfälle eingeteilt. Die öffentliche Diskussion ist durch die Endlagerung von hochradioaktiven Spaltprodukten aus der Kernenergienutzung geprägt, da Brennstäbe stark strahlen und mit einer Temperatur von rund 300 Grad Celsius schwierig zu lagern sind.

Grundsätze für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Strahlenschutzgrundprinzipien

Für den verantwortungsvollen Umgang mit den in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen gelten international festgelegte Grundsätze:

  • Ein Grundprinzip ist die Vermeidung und Minimierung. Dies ist aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Überlegungen sowie nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben.
  • Mensch und Umwelt müssen nachhaltig vor radioaktiven Abfällen geschützt werden.
  • Die Sicherheitsmaßnahmen sind je nach Risikograd festzulegen.
  • Bei allen Schritten der Entsorgung radioaktiver Abfälle kommt ein faktengestützter und dokumentierter Entscheidungsprozess zur Anwendung.
  • Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden nach dem Verursacherprinzip gedeckt. Unternehmen und Organisationen, bei denen radioaktive Abfälle anfallen, müssen für die Aufarbeitung, Zwischen- und spätere Endlagerung aufkommen.

Was bedeuten diese Prinzipien konkret?

  • Im Strahlenschutzrecht ist verankert, dass Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen gerechtfertigt und optimiert werden müssen. Das heißt, dass die Anwendung radioaktive Stoffe von der Behörde grundsätzlich nur dann genehmigt wird, wenn keine alternative, praktikablere Option zur Verfügung steht und der Nutzen die Kosten übersteigt.
  • Von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen geht grundsätzlich weniger Gefahr als von hochradioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus, weshalb ein Endlager für erstere weniger komplexe Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Dies ist bei der Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen für ein potenzielles Endlager in Österreich entsprechend zu berücksichtigen.
  • Jeder Verursacher von radioaktiven Abfällen hat bei der Übergabe an Nuclear Engineering Seibersdorf ein entsprechendes Behandlungs- und Vorsorgeentgelt (für die Konditionierung und Zwischenlagerung der Abfälle und für die spätere Endlagerung) zu zahlen. Das Entgelt richtet sich nach der Masse des Abfalls – je weniger Abfall produziert wird, desto weniger verursacht er auch an Kosten für den Verursacher.

Grundsätze speziell für Österreich

  • Die → Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) ist von der Republik Österreich mit der Behandlung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen beauftragt.
  • Betreiber:innen von Forschungsreaktoren haben sicherzustellen, dass keine abgebrannten Brennelemente zur Endlagerung in Österreich anfallen.
  • Bei der Abfallbehandlung und -entsorgung sind die Möglichkeiten von europäischen oder internationalen Kooperationen in Betracht zu ziehen.
  • Bis zu einer Entscheidung über die Endlagerung werden die radioaktiven Abfälle bei der NES zwischengelagert. Dies ist bis zum Jahr 2045 vertraglich fixiert.
  • Die Republik Österreich hat die Letztverantwortung für die sichere Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle.

Das BMK als Aufsichtsbehörde

Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen erfolgt in Österreich ausschließlich über die NES. Diese Entsorgungsanlage wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie (BMK) beauftragt. Bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle müssen die grundlegenden Prinzipien einer sicheren Entsorgung eingehalten werden. Dazu zählen das Minimierungsprinzip oder das Verursacherprinzip. Die Aufsicht sowie die behördliche Überprüfung aller Anlagen und Einrichtungen der NES führt das BMK regelmäßig durch.

Hinweis

Die österreichische Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ist im Nationalen Entsorgungsprogramm festgelegt. Zur Umsetzung dieses Programms hat die Bundesregierung den Entsorgungsbeirat eingerichtet.