Arbeitsplätze

Bereits nach alter Rechtslage musste für bestimmte Arbeitsplätze gemäß Natürlicher Strahlenquellen-Verordnung eine Dosisabschätzung für die Beschäftigten durchgeführt werden. Im Jahr 2020 wurden diese Verpflichtungen im neuen Strahlenschutzrecht in Umsetzung einer EU-Richtlinie neu geregelt.