Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.6.5 Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes

Für die Vorhabensart (7.6.5) „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ ist unter anderem die Einreichung von Förderungsanträgen nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs möglich.

Es ergeht daher in Anwendung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014 (→ RIS) der Aufruf für die Unterstützung und Mitarbeit bei der fachlichen Vertiefung der Themen „Verkehr, Raumordnung und Energie im Rahmen der Alpenkonvention“.

Verpflichtende Weiterentwicklungen zu Verkehr und Raumordnung im Lichte der Alpenkonvention finden Deckung im aktuellen Regierungsprogramm. Dazu liegen bereits wesentliche Grundlagenarbeiten vor. So wurde ein Handbuch zur „Alpinen Raumordnung“ ausgearbeitet und mit der Verabschiedung des Simplon-Allianz-Aktionsplanes durch die Umweltminister:innen der Alpenstaaten und der zuständigen Vertreterin der EU am 27. Oktober 2022 hat die politische Zusammenarbeit im Verkehrsbereich eine neue Dimension erfahren.

Im Zusammenhang mit dem Energiethema ist auch der Alpenraum in den letzten Monaten mehr und mehr ins Zentrum breiter Aufmerksamkeit gerückt: Zum einen beheimatet er interessante, noch unerschlossene Potenziale an erneuerbarer Energie, zum anderen werden insbesondere bei Großprojekten, wie etwa großflächigen Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerken oder Windparks, Zielkonflikte rascher als sonst wo deutlich.

Die österreichische Delegation im Rahmen der Alpenkonvention hat daher die Initiative ergriffen, um einen Prozess mit dem Ziel zu starten, alpenspezifische Ansätze, Antworten und Begründungen auf Grundlage der Vorgaben der Alpenkonvention und unter Einbeziehung der unterschiedlichen Segmente, wie etwa Energieeffizienz, Windenergie, Wasserkraft, großflächige Photovoltaik, zu entwickeln. Dabei ist die Unterstützung von außen unabdingbar, idealerweise mit Hilfe von Netzwerken, die wiederum zu einem breiten Lösungsansatz beitragen.

Dieser Auswahldurchgang wendet sich vor allem an Vereine, um die vielfältigen vorhandenen Ansätze und nicht zuletzt auch die Ziele zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle mit den drei genannten Bereichen zu vermengen.

Als Fördervolumen sind für dieses Projekt 240.000 Euro geplant. Zudem wird die Projektlaufzeit auf 2 Jahre ab Zuschlagserteilung begrenzt.

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekannt, dass Förderungsanträge in der genannten Vorhabensart eingereicht werden können.

Achtung

Förderungsanträge müssen bis spätestens 15. März 2023, 12:00 Uhr bei der bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
vollständig eingelangt sein. Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Alle Details zu Bedingungen, erforderliche Unterlagen etc. entnehmen Sie bitte den beiliegenden Dokumenten.

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung

Abteilung VI/9 Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Dr. Ewald Galle
Telefon: +43 1 71162-611617
E-Mail. ewald.galle@bmk.gv.at

Beispiel BMK-Förderleiste