Aufruf für die Vorhabensart 7.6.1a (Naturschutz) 2023 Bekanntmachung des Stichtags für das Auswahlverfahren

Die Vorhabensart 7.6.1 "Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" untergliedert sich thematisch in die Bereiche a) Naturschutz und b) Nationalparks und c) Forst. Für die drei Bereiche kommen unterschiedliche Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Anwendung.

Hinweis

Für die drei Bereiche kommen unterschiedliche Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Anwendung. Der hiermit bekanntgegebene Stichtag betrifft ausschließlich den Bereich Naturschutz.

Antragstellung

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen “ sieht für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes – Bereich Naturschutz“ eine laufende Antragstellung vor.

Die eingereichten Projektanträge werden entsprechend den gültigen Auswahlkriterien für den Bereich Naturschutz im Rahmen des dafür vorgesehenen Auswahlverfahrens bewertet. Diese sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben.

Achtung

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt den Stichtag 26. Mai 2023, 12:00 Uhr für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren bekannt.

Die Projektlaufzeit wird auf maximal 2 Jahre ab Zuschlagserteilung, die Höhe der Gesamtkosten pro Projekt wird auf maximal 300.000 Euro begrenzt.

Es werden nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen bewilligenden Stelle im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:

Budesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für EU-kofinanzierte Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

Hinweis

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien sind auf der Website des BMLRT beschrieben.

Prioritätenliste

Bundesprojekte müssen prinzipiell den in der SRL (GZ 2021-0.670.360 - Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014-2020) definierten Zielen dienen und die Voraussetzungen für ein Vorhaben von bundesweiter Bedeutung erfüllen.

Sonderrichtlinien und Auswahlkriterien (→ BMLRT)

Ziele der Sonderrichtlinie (SRL)

  1. Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, der nationalen Biodiversitätsstrategie, der Nationalparkgesetze und der österreichischen Nationalparkstrategie oder der Ziele von internationalen Naturschutzübereinkommen (Bonner Konvention, Berner Konvention, Ramsar Übereinkommen, CBD, CITES) geleistet werden soll.

  2. Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten stehen.

  3. Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement und Schaffung guter Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz.

  4. Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung lokaler Akteure und Stakeholder sowie der breiten Öffentlichkeit, um die Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins als gesellschaftlich anerkannte Werte zu verankern.

  5. Management und Entwicklung von Schutzgebieten sowie Grundlagenarbeiten hierzu.

Voraussetzungen für ein Vorhaben von bundesweiter Bedeutung

Es handelt sich um Vorhaben von bundesweiter Bedeutung oder um bundesländerübergreifende Vorhaben, welche mindestens 5 Bundesländer umfassen, und die

  • zur Erreichung bundesweiter Ziele im Biodiversitätsschutz dienen und zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen in diesem Bereich beitragen (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Ramsar Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete, Bonner Konvention, Berner Konvention sowie Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
  • insbesondere zum Biodiversitätsschutz im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie, ihrer Aktionspläne und zur Erreichung der darin vereinbarten Ziele beitragen.

Aus den oben genannten Zielen der SRL werden folgende Schwerpunkte für Bundesprojekte für den Auswahlstichtag 26. Mai 2023, 12:00 Uhr definiert:

Geförderte Projekte der Vorhabensart 7.6.1 a – Naturschutz

  • Projekte zur Weiterentwicklung des Bewusstseins und des Wissens zur biologischen Vielfalt in der Bevölkerung und bei Landwirt:innen, insbesondere zur Umsetzung eines gesellschaftlichen Wertewandels zur Unterstützung des Erhalts der Biodiversität und zur besseren Vernetzung von Landwirtinnen und Landwirten, die herausragende Leistungen bezüglich der biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung ihrer Flächen vorweisen können.

  • Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Optimierung der Zusammensetzung von Blühstreifensaatgut für Insekten und insbesondere Bestäuber leisten.

  • Projekte, zur Verbesserung der Biodiversität von Almen u.a. durch angepasste Bewirtschaftung von (potentiell) naturschutzfachlich wertvollen Flächen, insbesondere auch bei Erosionsgefahr und/oder Wassermangel. In Ergänzung zu bestehenden ÖPUL-Maßnahmen.

  • Projekte zur Förderung der gelenkten Weideführung auf Almen, Aufbau/Erstellung/Durchführung von Kursen zur gelenkten Weideführung, Erstellung von Bewirtschaftungsplänen zur Einführung einer gelenkten Weideführung, Investitionsförderung in die notwendige Infrastruktur zur gelenkten Weideführung (Hirtenunterkünfte). In Ergänzung zu bestehenden ÖPUL-Maßnahmen.

  • Projekte zur Einrichtung Grüner Infrastruktur, zur Vernetzung von (internationalen) Schutzgebieten, des Biotopverbundes und anderen Lebensräumen.

  • Projekte zur Förderung des fach- und tierschutzgerechten Einsatzes von Herdenschutzhunden, Wissensvermittlung zur Aus- und Weiterbildung von (zukünftigen) Halter:innen von Herdenschutzhunden inklusive der Organisation und Durchführung von Fachexkursionen. Sowie Informationskampagnen und bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Thema.

  • Projekte mit Maßnahmen zum Management von gebietsfremden invasiven Arten in Ergänzung zur EU-Verordnung.

  • Projekte zur Aufbereitung fachlicher Grundlagen für Ausgleichs- und Kompensationsflächen.

Beispiel BMK-Förderleiste