StVO-Reform bringt einfachere Umsetzung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden

Gewessler: "Geringeres Tempo bringt mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen vor Ort“ / Karner: „Für die Bürgermeister wird es einfacher, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort umzusetzen."

Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen – und überwachen. Das wurde in der Straßenverkehrsordnungsnovelle des Klimaschutzministeriums verankert, die heute in Begutachtung geht. Denn gerade im Ortsgebiet bedeutet geringeres Tempo mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität: Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren. Und die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu steigern – durch weniger Lärm und eine bessere Luft.

"Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld. Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen Tempo 30 vor Ort einzuführen. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
"Die Verkehrssicherheit hat für die Menschen in unserem Land, egal ob in Stadt oder Land und ohne Unterschied des Alters, eine ganz besondere Bedeutung. Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen", so Innenminister Gerhard Karner.

Mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie Organisationen wie der VCÖ und Städtebund hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert. Es war ein parteiübergreifendes und österreichweites Anliegen von Vertreter:innen unterschiedlich großer Städte und Gemeinden.

Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Doch es brauchte dazu viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten. Und das, obwohl gerade Vertreter:innen von Städten und Gemeinden, die tagtäglich vor Ort im Einsatz sind, am besten Bescheid wissen, wo Temporeduktionen sinnvoll sind.

Straßenverkehrsordnungsnovelle geht in Begutachtung

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen geeignet sein.

Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.