Arbeitsschutz und REACH – Leitfaden zum Umgang mit Messungen von Arbeitsplatzexpositionen

Der vorliegende Leitfaden behandelt die Schnittstelle zwischen der Zulassung, einem wichtigen, auf Substitution ausgerichteten Instrument der REACH-Verordnung und dem geltenden Arbeitsschutzrecht.

REACH und Arbeitsschutz, Titelbild

Durch die REACH-Verordnung sind neue Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und dem Arbeitsschutzrecht entstanden, da eine sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit auch im Chemikalienrecht ein wichtiges Ziel darstellt.

Konkret geht es im Leitfaden um den Umgang mit Stoffen an Arbeitsplätzen, für die sowohl auf Grund einer Zulassungsentscheidung als auch aufgrund des Arbeitsschutzrechtes eine Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitsplatz-Grenzwerten gilt.

Der Leitfaden richtet sich an Betriebe in Österreich, die gesundheitsgefährdende, zulassungspflichtige Stoffe (zum Beispiel Chromtrioxid) verwenden. Er bietet sowohl detaillierte Hintergrundinformationen zum Thema als auch ein Kapitel "Fragen und Antworten für die Praxis", welches Betriebe bei konkreten Fragen unterstützen soll.

Leitfaden REACH und Arbeitsschutz (PDF, 458 KB)