Welche Anwendungsfälle dürfen derzeit in Österreich getestet werden?

Im Rahmen der zweiten Novellierung (Anfang 2022) der Verordnung zum Automatisierten Fahren (AutomatFahrV), wurden Testmöglichkeiten für bestimmte Anwendungsfälle im Bereich der Personen- und Gütermobilität geschaffen. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche: 

  • Automatisierter Kleinbus
  • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
  • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung 
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
  • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten
  • Automatisiertes Parkservice
  • Automatisierte Arbeitsmaschine