Wie sieht der Prozess für das Testen automatisierter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus?

Ein Testantrag für das Testen automatisierter Fahrzeuge kann bei der Kontaktstelle für automatisiertes Fahren (→ austriatech.at) quartalsweise eingereicht werden. Die Kontaktstelle sichtet die Anträge und nimmt eine erste Einschätzung vor, welche Testszenarien bereits aufgrund der Verordnung getestet werden können und welche Testvorhaben einer Novellierung der Verordnung bedürfen. Danach erfolgen eine Abstimmung mit dem Bundesministerium und die Diskussion im Rat der Expertinnen und Experten für Automatisiertes Fahren. Dieser übt eine beratende Funktion für das Bundesministerium aus. In weiterer Folge erstellt die Kontaktstelle einen ersten Verordnungsentwurf, sofern neue Testszenarien in die Verordnung aufgenommen werden sollen.

Anträge, die von der bestehenden Verordnung bereits gedeckt werden, werden dem Bundesministerium zur Bescheinigungserstellung weitergeleitet. Das Bundesministerium stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus und leitet – sofern für neue Testszenarien erforderlich – eine Novellierung der Verordnung ein, um diese Tests in der Verordnung abzubilden und das Testen dieser neuen Szenarien zu ermöglichen. Danach können auch für diese Tests Bescheinigungen ausgestellt werden.