Gleichbehandlung

Seit 1993 gilt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) (→ RIS), welches das Gleichbehandlungsgebot im Bereich des öffentlichen Dienstes verankert. Dieses Gesetz schützt vor Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis und zwar egal, ob die Diskriminierung auf dem Geschlecht, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, dem Alter oder der sexuellen Orientierung beruht. Eine Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter:innen wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragten gewährleistet (siehe Geschäftseinteilung). 

Auf Grundlage des B-GlBG sind zum einen die Gleichbehandlungsberichte des Bundes (→ BKA) sowie zum anderen die Frauenförderungspläne zu erstellen – siehe den aktuellen Frauenförderungsplan des BMK (RIS).