EED-Fortschrittsbericht 2019 laut Artikel 24 (1) Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU

Mit diesem Fortschrittsbericht kommt die Republik Österreich der Berichtspflicht gemäß Artikel 24 (1) der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Energy Efficiency Directive (EED) nach, gemäß der die Mitgliedstaaten bis zum 30. April eines jeden Jahres über die bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienz-Ziele erreichten Fortschritte zu berichten haben.

Windrad
Windrad, Foto BMLRT / Alexander Haiden

Einsparungen gemäß Artikel 5 (Bundesgebäude)

Eine Erhebung bei Bundesgebäuden und damit verbundene Endenergieeinsparungen zeigen, dass im Zeitraum von 2014 bis 2020 das gemäß Artikel 5 vorgegebene Einsparziel von 48,2 GWh bei Bundesgebäuden erreicht werden kann. Von 2016–2018 konnten die angestrebten Energieeinsparwerte des Plans der Energieeffizienzmaßnahmen an Bundesgebäuden aufgrund von zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des BMLV um je 0,848 GWh übertroffen werden.

Einsparungen gemäß Artikel 7 (Verpflichtungssystem)

Österreich wählte bei der Umsetzung von Artikel 7 ein System gemäß Artikel 7 (9) EED, im Rahmen dessen sowohl strategische Maßnahmen als auch Verpflichtungssysteme ergriffen werden können. Im Rahmen des 1. Nationalen Energieeffizienzaktionsplans (1.nEEAP) 2014 würde für Österreich ein kumuliertes Einsparungsziel  für die Jahre 2014–2020 gemäß Artikel 7 EED in Höhe von 217,7 PJ errechnet und an die EK notifiziert.

Der diesjährige Fortschrittsbericht zeigt ein kumuliertes Einsparungsziel für die Jahre 2014–2017 in Höhe von 136 PJ (Datenstand 25. Jänner 2019). Dabei entfallen 47,1 PJ auf das Lieferantenverpflichtungssystem. Die restlichen Einsparungen resultieren aus strategischen Maßnahmen. Aufgrund dieser Daten ergibt sich, dass Österreich sich hier auf dem Zielpfad befindet.