Aufsichtsstrategie
Nach Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 wurde von den nationalen Sicherheitsbehörden, der Abteilung IV/E4 im Rahmen Ihrer Zuständigkeit gemäß Geschäfts- und Personaleinteilung, eine Aufsichtsstrategie entwickelt. Deren Anwendung soll regelmäßig überprüft und anhand der daraus gewonnen Erfahrungen angepasst werden.