S 1 Wiener Außenring Schnellstraße
verläuft vom Knoten Vösendorf (A 2/A 1) – Knoten Rustenfeld – Knoten Schwechat (A 4) – Knoten Raasdorf (Einschließlichstrecke) – Knoten Raasdorf (S 8) – Knoten Wien/Süßenbrunn (S 2) – Knoten Eibesbrunn (A 5) bis zum Knoten Korneuburg/West (A 22)
Zu der Strecke der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße gehört auch der Abschnitt vom Knoten Rustenfeld – Leopoldsdorf (B 16) sowie vom Knoten bei Raasdorf – Wien/Donaustadt (Am Heidjöchl, Höhe Johann-Kutschera-Gasse).
Spange Seestadt Aspern
Nach positivem Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Asfinag mit Bescheid vom 6. Juli 2018 die Genehmigung für das Bundesstraßenbauvorhaben S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Knoten Raasdorf bis Am Heidjöchl (Spange Seestadt Aspern) erteilt. Gegen diesen Bescheid wurden Beschwerden eingebracht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2020 wurden die Beschwerden abgewiesen, die Umweltverträglichkeit des Vorhabens unter Einhaltung geänderter beziehungsweise neuer Auflagen bestätigt. Die gegen das Erkenntnis erhobene Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 zurückgewiesen.
Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch das Vorhaben S1 Spange Seestadt Aspern einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Evaluierung soll die Spange Seestadt Aspern in Abhängigkeit der Errichtung der Stadtstraße durch die Stadt Wien weiterverfolgt werden.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Website der ASFiNAG.
Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn
Für das Projekt Schwechat bis Süßenbrunn wurde nach positiven Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung der Bescheid am 26. März 2015 erlassen. Gegen diesen Bescheid waren Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2018 wurde die Umweltverträglichkeit des Vorhabens unter Einhaltung gewisser neuer beziehungsweise geänderter Auflagen bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis wurde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Beschluss vom 27. November 2018 hat der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde abgelehnt und an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 9. Juni 2021 die Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2018 zurückgewiesen.
Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch das Vorhaben S1 Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Evaluierung soll der Abschnitt Schwechat bis Groß Enzersdorf (Tunnel Donau Lobau) nicht gebaut werden. Beim Nordabschnitt der S 1 (Anschlussstelle Groß Enzersdorf bis Süßenbrunn) soll es aufgrund der laufenden Verfahren zur S 8 Marchfeld Schnellstraße Anpassungen geben.
Am 29. September 2022 hat der Bund (vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) als Initiator eine SP-V (Strategische Prüfung – Verkehr) eingeleitet. Das Scoping-Dokument (inklusive Studien der Technischen Universität Wien) sind auf der BMK-Website veröffentlicht. Seitens des Initiators wird folgende Netzveränderung vorgeschlagen:
- Den Straßenzug der S 1 Wr. Außenring Schnellstraße zwischen dem Knoten Schwechat (A4) und der ASt. Groß-Enzersdorf (VA 2, Lobautunnel) aus dem Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes (BStG) zu streichen und
- den Straßenzug der S 1 Wr. Außenring Schnellstraße zwischen dem Knoten Wien/Süßenbrunn (S2) und der ASt. Groß-Enzersdorf (VA 1) durch eine SP-V ergebnisoffen dahingehend zu untersuchen, ob der Straßenzug zur Gänze oder teilweise aus dem Verzeichnis des BStG gestrichen werden oder keine Änderung des Verzeichnisses des BStG erfolgen soll.
Diese SP-V ist derzeit in Durchführung. Die Prüfung erfolgt durch den Vergleich mit multimodalen Alternativen und unter Berücksichtigung von geplanten Verkehrsvorhaben wie S 8 Marchfeld Schnellstraße und S1 Spange Seestadt Aspern.
Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Website der ASFiNAG