Abschnitt Poysbrunn–Staatsgrenze
Mit Bescheid vom 16. November 2015 wurde der Asfinag und dem Land Niederösterreich (diesem zu den beantragten Vorhabensteilen) die Genehmigung für den Abschnitt Poysbrunn bis Staatsgrenze erteilt.
Rechtsgrundlagen: nach § 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Bundesstraßengesetz 1971 und § 17 Forstgesetz 1975.