Europäische Nachhaltigkeitsstrategie (EU-SDS)

Die EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2001, erneuert im Juni 2006, strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität der heute lebenden und der künftigen Generationen an.

Mit dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde Nachhaltige Entwicklung als ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union (EU) verankert. Im Jahr 2001 wurde die erste europäische Nachhaltigkeitsstrategie vom Europäischen Rat in Göteborg verabschiedet. Sie ergänzte die "Lissabon-Strategie" für Wachstum und Beschäftigung um die Umweltdimension und widmete sich der Art und Weise, wie politische Entscheidungen und Weichenstellungen am Aspekt der "Nachhaltigkeit" ausgerichtet werden können. Die Nachhaltigkeitsstrategie der EU steht für einen sektorenübergreifenden Politikansatz, bei dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik Hand in Hand gehen. Nach einem umfangreichen Review-Prozess wurde am 15. Juni 2006 die erneuerte EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung (EU-SDS) von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) beschlossen. Die erneuerte EU-SDS stellt einen auch für Österreich verbindlichen Rahmen dar. Sie nennt Vorgaben, allgemeine und operative Ziele sowie Maßnahmen für sieben zentrale Herausforderungen im Bereich Nachhaltige Entwicklung.

Die in der erneuerten EU-SDS angeführten zentralen Herausforderungen sind:

  • Klimawandel und saubere Energie
  • nachhaltiger Verkehr
  • nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  • Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
  • Gesundheit
  • globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Nachhaltige Entwicklung
  • soziale Eingliederung, Demografie und Migration

Darüber hinaus führt die erneuerte EU-SDS auch bereichsübergreifende Maßnahmen, Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente, Umsetzungs- und Überwachungsmechanismen sowie Folgemaßnahmen an.

Umsetzung und Überwachung der Fortschritte

Die Umsetzung der EU-SDS erfolgt in den meisten Mitgliedsstaaten durch nationale Nachhaltigkeitsstrategien. Ein laufend aktualisierter Überblick zu den Nachhaltigkeitsstrategien und den korrespondierenden Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten findet sich auf dem Internetportal des European Sustainable Development Network (ESDN).

Seit 2007 gibt EUROSTAT alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht zur nachhaltigen Entwicklung in der EU heraus. Dieser beruht auf einem umfassenden Indikatoren-Set, mit dem die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der EU-SDS überwacht werden. Aktuell wird das europäische Indikatoren-Set in Orientierung am Global Indicator Framework der "2030 Agenda for Sustainable Development" weiterentwickelt.

Überprüfung und Erneuerungsbestrebungen

Im Oktober 2012 beschloss der EU-Umweltministerrat im Rahmen seiner Schlussfolgerungen zu "Rio+20", dass die EU-Nachhaltigkeitsstrategie bis spätestens 2014 zu überprüfen und danach zu überarbeiten wäre. Trotz mehrerer politischer Beschlüsse, wonach die EU-Kommission zur Erneuerung der EU-SDS aufgefordert wurde, kam dies bislang nicht zu Stande.

Im Kommissions-Arbeitsprogramm für 2016 wurde die Vorstellung eines neuen Konzepts angekündigt, mit dem das Wirtschaftswachstum und die soziale und ökologische Nachhaltigkeit über das Jahr 2020 hinaus sichergestellt werden soll. Hierzu soll die Strategie Europa 2020 überprüft und in Bezug auf den Einsatz von Ressourcen und umweltfreundliches und inklusives Wachstum optimiert werden.

Karl Falkenberg, ehemaliger Leiter der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, wurde 2015 zum Sonderberater für nachhaltige Entwicklung beim Europäischen Zentrum für politische Strategie (EPSC) bestellt und vom damaligen Kommissions-Präsident Juncker beauftragt, einen Bericht über eine nachhaltigere Ausrichtung der EU-Politik zu erarbeiten. Der Bericht "Sustainability now! A European Vison for Sustainability" wurde im Juli 2016 vorgelegt; Titel des Berichts:

In einer Resolution vom 12. Mai 2016 forderte auch das europäische Parlament die Kommission auf, einen Vorschlag für eine übergreifende Strategie für nachhaltige Entwicklung vorzulegen.