S 7 Fürstenfelder Schnellstraße

verläuft vom Knoten bei Riegersdorf (A 2) – Fürstenfeld bis zur Staatsgrenze bei Heiligenkreuz

Nach positivem Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Abschnitt West von Riegersdorf (A 2) bis Dobersdorf im Februar 2015 konnte am 9. März 2016 auch für den weiterführenden Abschnitt Ost bis zur Staatsgrenze bei Heiligenkreuz die Genehmigung erteilt werden. Gegen beide Bescheide wurden Beschwerden eingebracht. Sowohl die Beschwerde gegen den UVP-Bescheid für den Abschnitt Ost der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße von Dobersdorf bis Heiligenkreuz als auch die für den Abschnitt West von Riegersdorf (A 2) bis Dobersdorf wurden im Oktober 2016 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Umweltverträglichkeit der Projekte wurde damit bestätigt.

Die rund 28,4 Kilometer lange S 7 Fürstenfelder Schnellstraße umfährt die Ortschaften Großwilfersdorf, Fürstenfeld, Rudersdorf, Dobersdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz. Die künftige Verlagerung des Durchzugsverkehrs auf die neue Schnellstraße soll die Ortskerne entlasten und damit die Verkehrssicherheit und Lebensqualität für die anrainende Bevölkerung wesentlich verbessern. Mit der Realisierung der Schnellstraße soll aber auch ein Impuls für die Wirtschaft in der Region gesetzt werden.

Die Trasse des Abschnittes West wiurde mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, zwei Tunnel (Unterflurtrasse Speltenbach und Tunnel Rudersdorf), insgesamt 24 Brücken sowie Lärmschutzmaßnahmen im Ausmaß von 14.000 Quadratmetern errichtet. Der Abschnitt Ost wird aufgrund der prognostizierten geringeren Verkehrszahlen vorerst nur mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und Pannenbuchten ausgestattet.

Der Abschnitt West von Riegersdorf (A2) bis Dobersdorf steht bereits vor Fertigstellung. Bis zur Verkehrsfreigabe Mitte/Ende März 2024 werden noch die technischen Einrichtungen getestet.

Die Verkehrsfreigabe des rund 14 Kilometer langen weiterführenden Abschnittes Ost bis Heiligenkreuz ist im Juni 2025 geplant.

Nähere Informationen zu der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße finden Sie auf der Website der ASFINAG.