Sammel- und Verwertungsysteme

Die gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackVO 2014) und dem Abfallwirtschaftsgesetz eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die ansonsten die Hersteller, Importeuere, Abpacker und Versandhändler von Verpackugen oder verpackten Waren treffende Pflichten.