Europäische Abfall-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom soll europaweit ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle sicherstellen.

Am 19. Juli 2011 wurde die Richtlinie 2011/70/Euratom (→ EUR-Lex) über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese dient dazu, einen europäischen Gemeinschaftsrahmen zu schaffen, durch den die Sicherheit von Anlagen und von Tätigkeiten im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente aufrechterhalten und eine fortlaufende Verbesserung der Entsorgungssysteme gefördert wird.

Gemäß Artikel 14 (1) dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission erstmals bis spätestens zum 23. August 2015 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vorzulegen. Dieser Vorgabe kommt die Republik Österreich selbstverständlich nach.

Die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom und der aktuelle österreichische Nationalbericht sind als Download verfügbar: