Registrierungspflicht für Abfalltransporteure
Abfalltransporteure, die in Österreich tätig werden, haben sich seit dem 1. Jänner 2022 vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über das EDM-Portal zu registrieren.
Auch Transporteure, deren Daten bereits im EDM-System vorhanden sind, z. B. aufgrund bereits erfolgter grenzüberschreitender Verbringungen von Abfällen, unterliegen dieser Registrierungspflicht und müssen ihre Stammdaten im EDM aktualisieren bzw deren Aktualität im EDM bestätigen. Erst nach diesen Schritten gelten sie als ordentlich registriert und können, z. B. bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen, als Transporteure berücksichtigt werden.
Anleitung zur Registrierung von Transporteuren im EDM (in Englisch) (PDF, 770 KB)