Jährlicher Emissionsbericht

Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, die dem Emissionshandel unterliegt, muss gemäß § 9 Absatz 1 Emissionszertifikategesetz 2011 jährlich bis 31. März eine Meldung über die Emissionen des vorangegangenen Kalenderjahres elektronisch übermitteln.

Ab dem Emissionsbericht für das Jahr 2021 ist dafür ein neues Formular zu verwenden.

Update Dezember 2022

Das Formular wurde anhand der notwendigen Anpassungen der Standardfaktoren für Brennstoffe, insbesondere der untere Heizwert für Erdgas, angepasst und ist für den Emissionsbericht ab dem Jahr 2023 zu verwenden. Die Anpassung kann jedoch auch händisch in der bisher verfügbaren Vorlage vorgenommen werden.

Formular Emissionsmeldung, Stand Dezember 2022 (Excel, 4 MB)