Jährlicher Emissionsbericht
Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, die dem Emissionshandel unterliegt, muss gemäß § 9 Absatz 1 Emissionszertifikategesetz 2011 jährlich bis 31. März eine Meldung über die Emissionen des vorangegangenen Kalenderjahres elektronisch übermitteln.
Bei der vorliegenden Datei handelt es sich um das von den Dienststellen der Europäischen Kommission erstellte Formular für den jährlichen Emissionsbericht für Anlagen in Phase 4 des EU-EHS mitsamt allen Aktualisierungen zum Stand Jänner 2024. Nach Ausfüllen dieser Vorlage sind folgende Schritte durchzuführen: Übermittlung des Formulars an eine Prüfstelle zum Zwecke der Prüfung gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Meldeverordnung 1995 (MVO).
Die von einer Prüfstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/2067 überprüfte Fassung ist der zuständigen Behörde alljährlich bis zum 31. März elektronisch via EDM-Portal einzubringen.