Kraftstoffverordnung 2012
Tipp
Novelle 2024
Mit der gegenständlichen Novelle wird die nationale Regelung der Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen in § 14 Absatz 7 für die Nachhaltigkeits-Zertifizierungssystemen für Biokraftstoffe gestrichen. Dies wurde notwendig, da die analoge Regelung in der delegierten EU VO (EU) 2022/996 für ein Jahr (bis zum 1. Jänner 2025) ausgesetzt wird. Diese Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 wurde am 23. Jänner 2024 zur Kundmachung freigegeben.
Novelle 2022
Die Richtlinie (EU) 2018/2001 (→ EUR-Lex) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) hat das Ziel bis 2030 mindestens 14 Prozente des Endenergieverbrauchs im Verkehr durch erneuerbare Energie zu decken.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (KVO) im Jänner 2023 (BGBl. II Nr. 452/2022, → RIS) wurden die den Straßenverkehr betreffenden Bestimmungen der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen bestehen neben der Fokussierung auf das Ziel zur Reduktion von Treibhausgasemissionen vor allem in einem deutlich höheren Anreiz für zielverpflichtete Unternehmen, Strom, der für die Ladung von E-Fahrzeugen eingesetzt wird, auf ihr Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen anzurechnen. Dadurch soll ein Beitrag zum Hochlauf der E-Mobilität geleistet und der Ausbau der Ladeinfrastruktur bestmöglich unterstützt werden.
Novelle 2020
Durch die Änderung der Sicht der Europäischen Kommission bezüglich der Geltungsdauer des in Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive (FQD)) 1998/70/EG, dem Inkrafttreten der Governance Verordnung (EU) 2018/1999 sowie der Änderung der Registerverordnung für die nächste Verpflichtungsperiode im Emissionshandel (Verordnung (EU) Nr. 389/2013) war eine Anpassung der Kraftstoffverordnung für das Jahr 2021 notwendig. Durch das Inkrafttreten dieser Verordnung, der Änderung weiterer Verordnungen und Richtlinien und Aufhebung der Verordnung (EU) Nummer 525/2013, ABl. Nr. L 328 vom 21. Dezember 2018 Seite 1, wurden Bestimmungen der EU Richtlinie (EU) 2015/652 geändert, die Streichungen von Berichtspflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen betreffen.
Die Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten.