Nationales Luftreinhalteprogramm

Programm zur Einhaltung der Emissionsreduktionsziele gemäß Emissionsgesetz-Luft 2018

Die Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („NEC-Richtlinie“), die mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018), BGBl. I Nr. 75/2018, in nationales Recht umgesetzt wurde, verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung eines nationalen Luftreinhalteprogramms. Mit diesem Programm soll die Einhaltung von nationalen Reduktionszielen für die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub PM2,5 dargestellt werden.

Das im Jahr 2019 erstmals erstellte nationale Luftreinhalteprogramm wurde gemäß § 6 Abs. 6 EG-L 2018 kundgemacht und ist untenstehend verfügbar.

Öffentliche Konsultation zum überarbeiteten nationalen Luftreinhalteprogramm

Bis 2. Februar 2024 können interessierte Bürger:innen Stellungnahmen zum Entwurf des überarbeiteten nationalen Luftreinhalteprogramms abgeben.

Der nach den Vorgaben des EG-L 2018 erstellte Entwurf des Programms wird ab 14. Dezember einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Der Entwurf ist untenstehend verfügbar.

Stellungnahmen zum Programmentwurf können bis längstens 2. Februar 2024 an die Abteilung V/11 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Stubenbastei 5, 1010 Wien bzw. per E-Mail an v11@bmk.gv.at übermittelt werden.

Hinweis: Das Dokument, das in dem mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission festgelegten Format erstellte wurde, ist nicht vollständig barrierefrei.