Nationales Luftreinhalteprogramm
Programm zur Einhaltung der Emissionsreduktionsziele gemäß Emissionsgesetz-Luft 2018
Die Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie), die mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde, verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Erstellung eines nationalen Luftreinhalteprogramms. Mit diesem Programm soll die Einhaltung von nationalen Reduktionszielen für die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) dargestellt werden.
Im Zuge der Konsultation der Öffentlichkeit konnte vom 25. April 2019 bis 6. Juni 2019 zum im Internet veröffentlichten Entwurf Stellung genommen werden. Das unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen finalisierte Programm wurde am 31. Juli 2019 von der Bundesregierung beschlossen.
Mit den bisherigen Maßnahmen werden bei den meisten Schadstoffen erhebliche Emissionsminderungen erzielt, die eine Einhaltung der Reduktionsziele erwarten lassen. Die für die Einhaltung der Klima- und Energieziele 2030 erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen werden zu einem weiteren deutlichen Emissionsrückgang bei den Luftschadstoffen führen, durch den Zielerreichung auch bei Stickstoffoxiden und Feinstaub gesichert wird. Eine Herausforderung stellt die Situation bei Ammoniak dar.
Das nationale Luftreinhalteprogramm wird hiermit gemäß § 6 Absatz 6 Emissionsgesetz-Luft 2018 kundgemacht.