Off-Road-Verordnung Verordnung über die Verwendung von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten

Mit der sogenannten Off-Road-Verordnung wurde die letzte einer Reihe von Verordnungen zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) kundgemacht, welche die Feinstaubbelastung weiter verringern wird.

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)  und die Luftqualitätsrichtlinie der EU schreiben die Einhaltung einer Reihe von Immissionsgrenzwerten für die Luft vor. Insbesondere Grenzwerte für Feinstaub (PM10) werden in Österreich in vielen Gebieten überschritten. Eine nicht unerhebliche Quelle für diesen Schadstoff bilden Emissionen aus Dieselmotoren, die in mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten eingebaut sind. Diese Emissionen tragen nicht nur zur Überschreitung von Immissionsgrenzwerten bei, sondern stellen darüber hinaus auch ein direktes Problem für die Gesundheit der betroffenen Menschen dar.

Mit der Verordnung über die Verwendung und den Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten in IG-L-Sanierungsgebieten (IG-L Off-RoadV) werden gemäß § 13 Absatz 3 IG-L Verwendungsbeschränkungen erlassen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für PM10 und damit zum Gesundheitsschutz des Menschen geleistet werden.

Räumliche Ausdehnung von IG-L-Sanierungsgebieten

Gemäß § 5 hat die Bundesministerin/der Bundesminister aktuelle Informationen über die räumliche Ausdehnung von Sanierungsgebieten, in denen die Verwendung mobiler technischer Einrichtungen, Maschinen und Geräte beschränkt wird, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Stufenplan zur Partikelreduktion

Die Verwendung von alten Maschinen und Geräten mit hohen Partikelemissionen in den sogenannten Feinstaub-Sanierungsgebieten wird nach dieser Verordnung schrittweise beschränkt. Diese Beschränkung wird stufenweise zwischen Oktober 2013 und Oktober 2019 auf immer bessere Abgasklassen ausgedehnt. Schlussendlich dürfen in diesen Sanierungsgebieten nur mehr neuere Maschinen mit deutlich geringeren Partikelemissionen verwendet werden. Bereits im Jahr 2015 ist durch diese Verordnung mit einer Verringerung der Partikelemissionen aus dem Bereich der mobilen Maschinen und Geräte um etwa ein Fünftel zu rechnen.

Der Zeitplan wurde so gewählt, dass zu den jeweiligen Terminen bereits die neueste Generation von Motoren mit besonders geringen Partikelemissionen zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurde den Betreibern der Maschinen die Möglichkeit eingeräumt, die Motoren mit Partikelfiltersystemen nachzurüsten. So können auch sehr alte Dieselmotoren ein deutlich besseres Emissionsverhalten erreichen und damit in Sanierungsgebieten weiter verwendet werden.

Insgesamt wird die neue Verordnung einen sehr positiven Effekt sowohl für Anrainer und Passanten als auch Arbeitnehmer haben und dazu beitragen, die Luft- und Lebensqualität gerade im dicht besiedelten Raum zu verbessern.