Radonvorsorgegebiet
In Radonvorsorgegebieten sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Landesvorschriften vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen.
Folgende Gemeinden sind in der Radonschutzverordnung (RnV), BGBl. II Nr. 470/2020 als Radonvorsorgegebiet festgelegt.
Burgenland | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden in den Bezirken Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See und Oberwart |
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Kärnten | Alle Gemeinden |
Niederösterreich | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Bruck an der Leitha |
Oberösterreich | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Ried im Innkreis |
Salzburg | Alle Gemeinden |
Steiermark | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark |
Tirol | Alle Gemeinden |
Vorarlberg | Alle Gemeinden im Bezirk Bludenz |