8. UVP-Bericht an den Nationalrat Bericht über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich

Die Durchführung von Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) 2000 wird in einer Dokumentation des Umweltbundesamtes erfasst. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) auch dem Parlament berichtet.

Titelbild "8. UVP-Bericht an den Nationalrat"

Der vorliegende Bericht gibt einen Einblick in die Weiterentwicklung der Rechtslage auf EU- und nationaler Ebene und in die Vollziehung der Verfahren nach dem UVP-G 2000. Am Beginn dieses Berichts wird ein Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene gegeben. Die Darlegung der Verfahrensauswertung des Vollzuges, das Monitoring der behördlichen UVP-Verfahren und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren gewähren einen guten Einblick in die Vollziehung des UVP-G 2000 durch die UVP-Behörden (Landesregierungen bzw. das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innnovation und Technologie) und der Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes. Weitere Informationen über Umweltorganisationen, unterstützende Aktivitäten für den Vollzug, den Umweltrat, den europäischen Kontext und grenzüberschreitende Verfahren runden die Berichterstattung ab.

Die UVP ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes mit dem Ziel, mögliche Auswir-kungen eines geplanten Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein zu prüfen. Die Schutzgüter Menschen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter sind entsprechend zu analysieren und zu bewerten. Durch ein trans-parentes und integratives Verfahren mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und profunder fachlicher Beurteilung der Umweltauswirkungen führt die UVP zu besseren Projekten mit weniger Umwelteingriffen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Nachhaltigkeit in Österreich.

8. UVP-Bericht an den Nationalrat (PDF, 1 MB)