Hintergrund zur Konvention über die biologische Vielfalt
Schwerpunkte sind der Schutz, die nachhaltige Nutzung der Komponenten der biologischen Vielfalt sowie die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
Ziel der Biodiversitätskonvention (englisch: Convention on Biological Diversity, kurz: CBD) ist es, die biologische Vielfalt der Erde zu erhalten. Schwerpunkte sind der Schutz, die nachhaltige Nutzung der Komponenten der biologischen Vielfalt sowie die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Mehr als 190 Staaten – darunter auch Österreich (im Jahr 1995) – haben diese Konvention bisher ratifiziert.
Die Konvention richtet sich auf die Vielfalt der Arten, Gene und Lebensräume, deren Schutz, Management (Nutzung) oder Wiederherstellung. Die Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit wird genauso gefordert wie etwa die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Bestimmungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung – wie im Nagoya-Protokoll festgelegt – sowie die Bestimmungen zur Kooperation und zum Technologietransfer zwischen Nord und Süd sind vor allem auch für Entwicklungsländer wichtige Anliegen. Die Konvention über die biologische Vielfalt ist somit ein umfassendes Übereinkommen, welches alle Aspekte der biologischen Vielfalt anspricht.
Die Konkretisierung der Bestimmungen der Konvention sowie auch die Verabschiedung von Maßnahmen zu deren Umsetzung, etwa in Form von Arbeitsprogrammen, erfolgt bei den Vertragsstaatenkonferenzen. Diese finden alle zwei Jahre statt.
Die Vertragsstaaten sind aufgefordert nationale Strategien zur Umsetzung der Konvention festzulegen und regelmäßig an die Konvention zu berichten.