Waschwasser mit Ladungsrückständen Entladungsstandards für die österreichische Wasserstraße

Die Entladung von Gütern von Schiffen, kann, sofern sie nicht sorgfaltsgemäß durchgeführt wird, zu Gewässerverunreinigungen und im ungünstigsten Fall sogar zu Gewässerverschmutzungen führen. Um die Gefahr einer Gewässerverunreinigung zu vermeiden, ist ein geregeltes Zusammenwirken der Schiffsführer:innen, der Ladungsempfänger:innen und der öffentlichen/kommunalen Kanalisationsunternehmen erforderlich.

In Zusammenarbeit von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wurde ein Leitfaden verfasst, der sich mit dem Umgang von mit Ladungsrückständen belasteten Waschwässern auf der österreichischen Wasserstraße befasst.

Der Leitfaden richtet sich an die verantwortlichen Personen für die Entladung jener Waschwässer und beschreibt dabei die technischen Standards, die im Sinne der Sorgfaltspflicht einzuhalten sind.
Zudem beschreibt dieser Leitfaden die rechtlichen Anforderungen der Entladestandards bei und nach der Übergabe der Ladung nach dem in Österreich geltenden Wasserrechtsgesetz von 1959, sowie eine Tabelle zur Übersicht, in welcher Form Ladungsreste entsorgt werden dürfen.

Leitfaden Waschwasser (PDF, 2 MB)