S 37 Klagenfurter Schnellstraße
verläuft von Scheifling (S 36) über Friesach bis zum Knoten Klagenfurt/Nord (A 2)
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auf der S 37 Klagenfurter Schnellstraße ein Ausbau im Bereich von St. Veit Nord bis Maria Saal geplant. Für den ersten Abschnitt St. Veit Nord – St. Veit Süd wurde auf Antrag des Kärntner Naturschutzbeirates als Umweltanwalt vom Bundesministerium ein Feststellungsverfahren zur Prüfung, ob für das gegenständliche Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, durchgeführt.
Der Feststellungsbescheid, dass für das Bundesstraßenbauvorhaben der S 37 im Abschnitt St. Veit Nord bis St. Veit Süd keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wurde am 23. März 2016 erlassen. Dieser Bescheid wurde beeinsprucht und nach Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht per Beschluss aufgehoben. Gegen diesen Beschluss haben Bundesministerium und ASFINAG ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 29. November 2018 den Beschluss des Bundesververwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach neuerlicher Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27. März 2019 die Beschwerden gegen den Feststellungsbescheid abgewiesen und festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Mit einem Baubeginn für den Abschnitt St. Veit Nord – St. Veit Süd ist im Sommer 2022 zu rechnen.
Für den Sicherheitsausbau des südlich weiterführenden Abschnittes St. Veit Süd – Maria Saal der S37 Klagenfurter Schnellstraße werden derzeit Vorprojektsplanungen durchgeführt. Die Realisierung dieses Vorhabens ist in den Jahren 2026 bis 2028 geplant. Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch der nördliche Abschnitt Friesach Nord bis St. Veit Nord der B317 Friesacher Straße einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem nun vorliegenden Ergebnis ist – wie schon damals bei der 2010 durchgeführten Evaluierung - auch weiterhin keine zweite hochrangige Straßenachse zweckmäßig. Der Neubau soll daher nicht weiterverfolgt werden.