Altlastenatlasverordnung Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, G 6/03, V 6/03, hat der Verfassungsgerichtshof erkannt, dass der Altlastenatlas als Verordnung zu qualifizieren ist.
Verordnung über die Ausweisung von Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen (Altlastenatlas-VO).