Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung

Die Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009 enthält Regelungen zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung radioaktiven Abfalls und abgebrannter Brennelemente zur Behandlung oder Endlagerung.

Die Verordnung setzt die europäische Richtlinie 2006/117/Euratom in nationales Recht um. Im Wesentlichen werden die Verfahren zur Genehmigung von Verbringungen radioaktiven Abfalls und abgebrannter Brennelemente aus dem, in das und durch das österreichische Bundesgebiet geregelt. Betroffen sind davon sowohl Verbringungen innerhalb der Europäischen Union (EU) als auch Verbringungen, bei denen das Ursprungsland und/oder das Bestimmungsland ein Drittstaat ist.

Da die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES)  nur in Österreich angefallenen radioaktiven Abfall übernehmen darf, sind Verbringungen in das österreichische Bundesgebiet nur gestattet, wenn es sich hierbei um Abfall von zuvor zur Behandlung aus Österreich ausgeführtem Material handelt. Hinsichtlich der Verbringungen von radioaktivem Abfall in andere Staaten wurden mit der Novelle 2015 (BGBl. II Nr. 22/2015) in Entsprechung der Abfall-Richtlinie die Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Ausfuhr zwecks Endlagerung in einem anderen Staat grundsätzlich genehmigt werden könnte.

Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde gegenüber den früher geltenden Bestimmungen auf die Verbringung von abgebrannten Brennelementen erweitert. Allerdings bleibt der Transport von Kernmaterial, das für die Zwecke der Energiegewinnung bestimmt ist, in Österreich weiterhin gemäß Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (BGBl. I Nr. 149/1999) generell verboten.