App Scan4Chem

Diese App unterstützt die Kommunikation zwischen Konsumentinnen und Konsumenten mit den Herstellenden.

Benützerin der App
  Foto VKI / Reinis Hofmanis, 2020

Weltweit befinden sich derzeit mehr als 100.000 verschiedene Chemikalien auf dem Markt. Um einen sicheren Umgang damit zu regeln, ist 2007 in der Europäischen Union (EU) eine Verordnung über die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) in Kraft getreten. Ein Fokus dieser EU-Verordnung liegt auf den besonders besorgniserregenden Stoffen, den „Substances of Very High Concern“ (SVHCs). Chemikalien werden aufgrund bestimmter Eigenschaften als SVHCs identifiziert, zum Beispiel wenn sie krebserregend, hormonell schädlich oder stark umweltgefährdend sind. Solche Chemikalien werden auf die sogenannte Kandidatenliste der REACH-Verordnung gesetzt. Diese Liste wird circa halbjährlich erweitert. Im Dezember 2020 enthielt diese Liste 209 Stoffe und Stoffgruppen, wie beispielsweise Bisphenol A, diverse Weichmacher und Bleiverbindungen. Die gelisteten Chemikalien sind Kandidaten für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, das zurzeit 54 Stoffe und Stoffgruppen enthält. Diese Stoffe dürfen in der Produktion nur dann eingesetzt werden, wenn sie dafür auch zugelassen wurden.

Darüber hinaus gelten für die Konzentration von einigen der SVHCs in bestimmten Erzeugnissen bereits Verbote und Beschränkungen, dies gilt aber nicht für alle diese Chemikalien. Viele können daher noch in Alltagsprodukten legal enthalten sein.

Sobald ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, gilt gemäß REACH eine Informationspflicht für alle Vertreter von Herstellung und Handel. Sie müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf Anfrage darüber informieren, wenn ein SVHC in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. Diese Auskunft muss spätestens nach 45 Tagen erfolgen.

Damit Konsumentinnen und Konsumenten einfacher und schneller informiert werden, ob ein Erzeugnis einen SVHC-Stoff enthält, haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Global 2000 mit Unterstützung des Bundesministeriums gemeinsam mit 18 weiteren Partnerinnen und Partnern aus 12 europäischen Ländern die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt. Mittel- bis langfristig ist ein weiteres Ziel, eine umfangreiche Datenbank mit Produktinformationen heranwachsen zu lassen, die als unmittelbare Entscheidungshilfe dienen kann. Dadurch werden auch Herstellende, Händlerinnen und Händler darin unterstützt, ihrer Informationspflicht gemäß REACH nachzukommen.

Nähere Informationen stehen auf der Website → scan4chem.at sowie unter → askreach.eu zur Verfügung.