Sicherheitsanalyse

Hungerburgbahn der Innsbrucker Nordkettenbahnen
Die Hungerburgbahn in Innsbruck Foto: Firma Leitner

Die Sicherheitsanalyse ist Bestandteil des Bauentwurfes (gemäß § 33 Seilbahngesetz 2003) und ist im Auftrag des Seilbahnunternehmens oder seines Bevollmächtigten durchzuführen. Alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Systems und seiner Umgebung, die während des Betriebes auftreten können, müssen im Rahmen der Planung, der Ausführung und der Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Durch die Sicherheitsanalyse werden Gefahren und Risken bewusst gemacht und so vermieden.